Leitlinie empfiehlt Screening auf Frühgeborenenretinopathie bei Geburten vor der 31. Schwangerschaftswoche

München – Eine zu frühe Geburt kann die Gefäßentwicklung in der Netzhaut stören und so eine Frühgeborenenretinopathie (ROP) auslösen. Bislang erhalten alle Frühchen, die vor der 32. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, in Deutschland daher ein sogenanntes ROP-Screening. Künftig soll dies nur noch bei Frühchen stattfinden, die vor der 31. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen.
So sieht es eine aktualisierten Leitlinie vor, welche die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) vorgestellt hat – künftig werden also weniger Kinder gescreent. „Wir wollen damit unnötige Untersuchungen vermeiden, die für die Neugeborenen belastend sind, aber keine besseren Ergebnisse bringen“, erläutert Andreas Stahl, Direktor der Klinik und Poliklinik für Augenheilkunde an der Universitätsmedizin Greifswald.
Für die Untersuchung, bei der die Augenärzte prüfen, ob die Netzhaut gleichmäßig mit Blutgefäßen versorgt wird, werden die Pupillen beider Augen mit Augentropfen weitgestellt. „Der Arzt untersucht die gesamte Netzhaut mit Hilfe eines Kopfspiegels und einer Lupe“, so Stahl.
In Deutschland kommen laut der Fachgesellschaft pro Jahr etwa 65.000 Frühgeborene zur Welt, von denen 12.000 ein ROP-Screening erhalten. Davon wiederum müssen bis zu 500 Kinder pro Jahr wegen ihrer Frühgeborenenretinopathie behandelt werden.
Die neue Empfehlung der aktualisierten Leitlinie zur „Augenärztlichen Screening-Untersuchung bei Frühgeborenen“, basiert auf Daten des deutschen Retina.net-ROP-Registers sowie auf internationale Studien und Leitlinien anderer Länder. Unabhängig vom Geburtstermin könnten die behandelnden Ärzte aber jederzeit ein Screening einleiten, sollten Risikofaktoren für eine ROP vorliegen – dazu zählen vor allem die künstliche Beatmung mit Sauerstoff über eine Dauer von mehr als fünf Tagen oder ein niedriges Geburtsgewicht, so die DOG.
Künftig soll laut der Lautlinie zudem ein sogenannter ROP-Pass die weiterbetreuenden Kinder- und Augenärzte informieren. „Dies ist zwar durch die ärztlichen Entlassbriefe sichergestellt, diese sind allerdings nicht immer rasch zur Hand“, erläutert Stahl. Der ROP-Pass soll daher in das gelbe Vorsorgeheft eingelegt werden, das Eltern in aller Regel zu jedem Kinderarzttermin mitbringen.
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