Ärzteschaft

Pathologen wollen Änderungen bei Hybrid-Fall­pauschalen und Krankenhausreform

  • Mittwoch, 5. Februar 2025
/tilialucida, stock.adobe.com
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Berlin – Der Berufsverband Deutscher Pathologinnen und Pathologen (BDP) mahnt an, die pathologische Diag­nostik bei Gesetzesvorhaben und -novellierungen sowie Vergütungsfragen stärker zu berücksichtigen.

„Die Honorar- und Leistungskürzungen im vergangenen Jahr waren unangemessen und bergen das Risiko, die Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Fläche zu gefährden“, sagte der BDP-Präsident Ludwig Wilkens.

Der Verband spricht sich zunächst für Nachbesserungen an zwei Regularien aus: den Hybrid-Fallpauschalen (Hybrid-DRG) und dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.

Die Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung bestimmt, dass histopathologische und zytologische Beurteilungen von intraoperativ entnommenem Material in der Hybrid-DRG enthalten sein sollen und nicht zusätzlich abrechenbar sind.

Bei der Ausgestaltung dieser Regelung wird dem Verband zufolge unter anderem die aufwendige Stufendiagnos­tik von Tumor- oder Tumorverdachtsfällen nicht abgebildet. Hinzu komme, dass unterschiedliche Hybrid-DRG von unterschiedlichen Vertragsärzten durchgeführt werden und diese jeweils eine vertragliche Vereinbarung mit einer Pathologie treffen müssten.

„Die weiterführende pathologische Diagnostik muss außerhalb der Hybrid-DRG aufwandsbezogen, zum Beispiel per Überweisungsschein und Abrechnung über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt werden. Nur so ist gewährleistet, dass die erforderliche Diagnostik für die betroffene Patientin oder den betroffenen Patienten zeitnah erfolgen kann“, hieß es aus dem Verband.

Bei der Krankenhausreform fordert der BDP, die Leistungsgruppen zu überarbeiten und die Pathologie in der aktu­ellen und der künftigen Leistungsgruppensystematik zu berücksichtigen.

„Insbesondere onkologische Versorgung ist ohne Pathologie nicht möglich. Unabhängig davon ist bei der Weiter­entwicklung der Leistungsgruppen grundsätzlich die Pathologie zu berücksichtigen, auch in ihrer Funktion zur Qualitätssicherung durch Obduktionen“, betonte der Verband.

Der BDP kritisiert, die steigende Zahl ambulant abgerechneter komplexer Fälle, teilweise auch von ausschließ­lich weiterführender Tumordiagnostik, werde im EBM nicht adäquat abgebildet. „Es ist zwingend erforderlich, Gelder aus dem stationären in den ambulanten Sektor zu verschieben und für die patho­logische Diagnostik zur Verfü­gung zu stellen“, fordert der Verband. Wichtig sei außerdem, die Weiterbildung im ambulanten Bereich finanziell zu fördern.

hil

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