Leitlinie zu Gedächtnisstörungen bei neurologischen Erkrankungen aktualisiert

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) und die Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP) haben ihre S2e-Leitlinie „Diagnostik und Therapie von Gedächtnisstörungen bei neurologischen Erkrankungen“ vollständig überarbeitet.
In der Leitlinie geht es um Störungen von Lernen und Gedächtnis nach erworbener Hirnschädigung bei erwachsenen Patienten. Sie richtet sich an alle Berufsgruppen, die in der stationären, teilstationären und ambulanten neurologischen Rehabilitation arbeiten.
Bei relevanten Gedächtnisstörungen im Alltag sollte eine orientierende Untersuchung der kognitiven Leistungsfähigkeit mit reliablen und validen psychometrischen Verfahren erfolgen. Die Untersuchung der Gedächtnisleistung sollte in eine ausführlichere neuropsychologische Untersuchung eingebunden sein.
Untersucht werden sollen dabei die Orientierung, verbale und figurale Merkspannen sowie das Arbeitsgedächtnis, ein Lernparadigma mit verzögertem Abruf sowie die unmittelbare und verzögerte Wiedergabe komplexer verbaler und figuraler Informationen.
„Bei neurologischen Erkrankungen mit Läsionen im Bereich gedächtnisrelevanter Hirnstrukturen sollte eine neuropsychologische Untersuchung auch dann erfolgen, wenn die Patienten selbst keine kognitiven Defizite beklagen“, empfehlen die Leitlinien-Autoren um Angelika Thöne-Otto.
Die Therapieziele und die Methodenauswahl richten sich laut den Autoren nach der Schwere der Gedächtnisstörung. Patienten mit leichten bis mittelschweren Gedächtnisstörungen sollten ein spezifisches funktions- oder strategieorientiertes kognitives Training erhalten.
Diagnostik und Therapieverfahren nutzen laut der Leitlinie zunehmend Computerprogramme zur virtuellen Realität. Großes Potenzial sehen die Autoren dabei für die Untersuchung und das Training visuell-räumlicher Gedächtnisstörungen, allerdings reichten die Daten zum klinischen Einsatz für eine Empfehlung aktuell nicht aus, so die Autoren.
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