Ärzteschaft

Leitlinie zu Hirnabszessen vollständig überarbeitet

  • Mittwoch, 31. März 2021
/SOPONE, stock.adobe.com
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Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat eine vollständig überarbeitete S1-Leitlinie „Hirn­abszess“ herausgegeben. Danach erfolgt in der Akutdiagnostik in der Regel zunächst eine kraniale Com­putertomografie (cCT). Die entscheidende radiologische diagnostische Maßnahme sei aber das kraniale MRT (cMRT) ohne und mit Gadoliniumgabe.

„Das cMRT ist in seiner Sensitivität dem cCT ohne und mit Kontrastmittel überlegen“, so die Leitlinien­autoren um Roland Nau aus Göttingen. Das cCT allein sei nicht ausreichend, einen Hirnabszess zu diag­nostizieren oder auszuschließen.

Für den Erregernachweis seien Blutkulturen sowie die rasche Gewinnung von Abszessinhalt durch stere­o­­taktische oder ultraschallgesteuerte Punktion, Drainage oder Abszessexzision entscheidend, so die Au­toren. Die Kultur sei nötig, um die Antibiotikaempfindlichkeit von Erregern zu quantifizieren.

Die Lumbalpunktion sei dagegen für den Erregernachweis wenig sensitiv. Bei raumfordernden Abszessen sei die lumbale Liquorentnahme sogar kontraindiziert.

Die Therapie ist in der Regel kombiniert operativ und antibiotisch. „Eine alleinige Antibiotikatherapie zur Abszessbehandlung ist gerechtfertigt, wenn kleine Abszesse (kleiner oder gleich 2,5 cm Durchmesser) vorliegen oder sich noch keine Ringstruktur nach Kontrastmittelgabe demarkiert“, so die Leitlinien­auto­ren.

Obwohl Hirnabszesse in 20 bis 70 Prozent mit epileptischen Anfällen verbunden sind, geben die Autoren aufgrund fehlender Datenlage derzeit keine generelle Empfehlung für eine prophylaktische Gabe von Antiepileptika.

hil

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