Leitlinie zu Hirnabszessen vollständig überarbeitet

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie hat eine vollständig überarbeitete S1-Leitlinie „Hirnabszess“ herausgegeben. Danach erfolgt in der Akutdiagnostik in der Regel zunächst eine kraniale Computertomografie (cCT). Die entscheidende radiologische diagnostische Maßnahme sei aber das kraniale MRT (cMRT) ohne und mit Gadoliniumgabe.
„Das cMRT ist in seiner Sensitivität dem cCT ohne und mit Kontrastmittel überlegen“, so die Leitlinienautoren um Roland Nau aus Göttingen. Das cCT allein sei nicht ausreichend, einen Hirnabszess zu diagnostizieren oder auszuschließen.
Für den Erregernachweis seien Blutkulturen sowie die rasche Gewinnung von Abszessinhalt durch stereotaktische oder ultraschallgesteuerte Punktion, Drainage oder Abszessexzision entscheidend, so die Autoren. Die Kultur sei nötig, um die Antibiotikaempfindlichkeit von Erregern zu quantifizieren.
Die Lumbalpunktion sei dagegen für den Erregernachweis wenig sensitiv. Bei raumfordernden Abszessen sei die lumbale Liquorentnahme sogar kontraindiziert.
Die Therapie ist in der Regel kombiniert operativ und antibiotisch. „Eine alleinige Antibiotikatherapie zur Abszessbehandlung ist gerechtfertigt, wenn kleine Abszesse (kleiner oder gleich 2,5 cm Durchmesser) vorliegen oder sich noch keine Ringstruktur nach Kontrastmittelgabe demarkiert“, so die Leitlinienautoren.
Obwohl Hirnabszesse in 20 bis 70 Prozent mit epileptischen Anfällen verbunden sind, geben die Autoren aufgrund fehlender Datenlage derzeit keine generelle Empfehlung für eine prophylaktische Gabe von Antiepileptika.
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