Leopoldina dringt auf neues Gesetz zur Reproduktionsmedizin

Halle/Berlin – In der Fortpflanzungsmedizin sind aus Sicht einer Expertengruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaft Leopoldina dringend neue rechtliche Regelungen nötig. Derzeit sei die Rechtslage vom Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 geprägt; das sei aber angesichts der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in der Reproduktionsmedizin weit überholt, schreiben die Experten in einem heute veröffentlichten Diskussionspapier.
Die bestehende Rechtslage setze betroffene Frauen, Paare und Kinder unter Druck und könne unnötig gesundheitlichen Risiken verursachen, etwa wenn deutsche Paare ins Ausland reisten, um dort in Deutschland verbotene Verfahren wie die Eizellspende oder die Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen. Die Experten fordern daher eine umfassende Regelung dieser Fragen in einem neuen „Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“.
Als besonders reformbedürftig sehen die Autoren die Regelung der medizinischen Praxis der künstlichen Befruchtung an sowie die Frage, ob vorab der Embryo mit dem höchsten Entwicklungsstand ausgewählt werden darf und Mehrlingsschwangerschaften verhindert werden dürfen. Dies ist in zahlreichen europäischen Ländern bereits Standard, in Deutschland indes nicht möglich. Die Wissenschaftler kritisieren zudem, dass die Samenspende erlaubt ist, während die Eizellspende weiter verboten ist. Hier entstehe eine Ungleichbehandlung.
Sie fordern auch eine Regelung der Embryospende, die in Deutschland zunehmend praktiziert, aber vom Embryonenschutzgesetz nicht erfasst werde. Auch die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung von eingefrorenen Eizellen solle geregelt werden. Als dringend regelungsbedürftig erachten die Experten zudem die rechtliche Elternschaft von in Deutschland aufwachsenden Kindern ausländischer Leihmütter.
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