Bundestag muss sich um Reproduktionsmedizin kümmern
Stuttgart – Der neue Bundestag muss sich nach Worten der Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), Bettina Limperg, „schleunigst“ mit offenen Fragen der Reproduktionsmedizin befassen.
Derzeit entscheide vieles der für Familienfragen zuständige XII. Zivilsenat des BGH, und der mache das gut, sagte Limperg gestern in Stuttgart. Allerdings sei es Aufgabe des Gesetzgebers, entsprechende Fragen zu klären. Das Thema komme „mit großer Wucht“ auf die Gesellschaft zu.
Limperg sprach zum Auftakt des Bundeskongresses des Deutschen Juristinnenbundes. Das Thema der bis Sonntag dauernden Tagung heißt „Reproduktive Rechte“. In der Reproduktionsmedizin unklar sind etwa Rechte und Pflichten von Ei- und Samenspendern auf nationaler und internationaler Ebene oder die Frage, ob das Abstammungsrecht den heutigen technischen Möglichkeiten gerecht wird. So stellt sich zum Beispiel die Frage, ob ein Kind mehr als zwei Eltern haben kann, und was das heißt.
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