Lieferengpässe von Arzneimitteln müssen effektiv bekämpft werden

Essen – Die Bundesregierung muss die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten und Impfstoffen sicherzustellen. Dazu hat der 127. Deutsche Ärztetag die Politik angesichts bestehender Lieferengpässe angemahnt.
In einem heute angenommenen Beschlussantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (BÄK) wird unter anderem für die Einrichtung einer nationalen Arzneimittelreserve für versorgungskritische und versorgungsrelevante Arzneimittel plädiert. Dabei sollen pharmazeutische Unternehmen sowie der Pharmagroßhandel einbezogen werden.
Die Arzneimittelreserve sei so auszugestalten, dass durch einen regelmäßigen Austausch der eingelagerten Medikamente mit fabrikneuen Produkten eine Vernichtung abgelaufener Medikamente verhindert wird. Zudem seien Anreize für die Rückführung der Produktion von Arzneimitteln – einschließlich der Produktion von Ausgangs- und Hilfsstoffen – in europäische Länder zu schaffen.
Des Weiteren wird die Bundesregierung mit dem Beschluss der Delegierten aufgefordert, innerhalb der Europäischen Union darauf hinzuwirken, dass EU-weite Lösungen für die wiederkehrenden Lieferengpässe von Arzneimitteln gefunden werden. Dazu gehöre eine Überprüfung und Diversifizierung der Lieferketten, damit Ausfälle an einzelnen Standorten nicht unmittelbar zu einem Lieferengpass führen.
Die pharmazeutischen Unternehmen müssten verpflichtet werden, drohende oder manifeste Lieferengpässe zu melden. Eine diesbezügliche Unterlassung müsse strafbewehrt sein. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass die Zahl der dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemeldeten Lieferengpässe rasant steigt.
Waren Ende September 2022 noch circa 300 Lieferengpässe gemeldet, seien es Ende Februar 2023 bereits mehr als 400 gewesen. Viele dieser Lieferengpässe seien auch versorgungsrelevant, zum Beispiel die fortwährenden Lieferengpässe bei Antibiotika und bei pädiatrischen Antipyretika.
Zwar habe die Bundesregierung im Rahmen des Arzneimittellieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes Maßnahmen zur Eindämmung der Engpässe vorgesehen. Diese sind jedoch aus Sicht der BÄK nicht ausreichend, da dadurch Unterbrechungen der Lieferketten nicht langfristig gestoppt werden könnten.
In einem weiteren Beschluss fordern die Delegierten angesichts der bestehenden Arzneimittelknappheit das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Bundestag auf, einen Ausschluss von Regressen gegen Ärzte wegen „unwirtschaftlicher Verordnung“ von Arzneimitteln gesetzlich zu verabschieden.
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