Ärzteschaft

Palliativdienst im Krankenhaus muss angemessen ausgestattet sein

  • Dienstag, 16. Mai 2017

Berlin – Die neuen multiprofessionellen mobilen Palliativdienste im Krankenhaus benöti­gen ausreichend Personal, um sinnvoll arbeiten zu können – und das kostet Geld. Da­­rauf hat jetzt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hingewiesen und da­vor gewarnt, die Dienste unterzufinanzieren. „Palliativdienste im Krankenhaus müssen bundesweit auskömmlich finanziert werden, um der anspruchsvollen Aufgabe der Be­hand­­lung und Begleitung schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen gerecht wer­den zu können“, betonte der Vizepräsident der DGP, Bernd-Oliver Maier.

Seit diesem Jahr haben Krankenhäuser die Möglichkeit, mit Kostenträgern kranken­haus­individuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle mobile Palliativdienste im Krankenhaus zu verhandeln. Ärzte können den Palliativdienst für schwerstkranke und sterbende Pa­tien­ten auf sämtlichen Stationen hinzuziehen. „Hinter der nüchternen Ziffer 8-98h im Klassifikationssystem OPS 2017 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verbirgt sich ein grundsätzlicher und erheb­licher Fortschritt in der stationären Versorgung schwerkranker Menschen“, hieß es aus der DGP. Das neue Angebot sei insbesondere für die über 80 Prozent der Kranken­häuser ohne Palliativ­sta­tion zukunftsweisend.

Für seine Arbeit benötigt der Palliativdienst laut der Fachgesellschaft jedoch eine Min­dest­­personalstruktur. „Es entspricht dem wissenschaftlichen Qualitätsstandard, dem Team des Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusam­men­arbeit im Team gewährleistet eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterben­der Menschen“, so die DGP.

Es sei daher besonders wichtig, dass die noch zu verhandelnden krankenhausindividu­ellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die fachliche Qualität und die weiteren Anforderungen wie die 24-stündige Erreichbarkeit auch kostendeckend gegenfinan­zier­ten, appellierte die Fachgesellschaft.

hil

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