Palliativdienst im Krankenhaus muss angemessen ausgestattet sein
Berlin – Die neuen multiprofessionellen mobilen Palliativdienste im Krankenhaus benötigen ausreichend Personal, um sinnvoll arbeiten zu können – und das kostet Geld. Darauf hat jetzt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hingewiesen und davor gewarnt, die Dienste unterzufinanzieren. „Palliativdienste im Krankenhaus müssen bundesweit auskömmlich finanziert werden, um der anspruchsvollen Aufgabe der Behandlung und Begleitung schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen gerecht werden zu können“, betonte der Vizepräsident der DGP, Bernd-Oliver Maier.
Seit diesem Jahr haben Krankenhäuser die Möglichkeit, mit Kostenträgern krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle mobile Palliativdienste im Krankenhaus zu verhandeln. Ärzte können den Palliativdienst für schwerstkranke und sterbende Patienten auf sämtlichen Stationen hinzuziehen. „Hinter der nüchternen Ziffer 8-98h im Klassifikationssystem OPS 2017 des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verbirgt sich ein grundsätzlicher und erheblicher Fortschritt in der stationären Versorgung schwerkranker Menschen“, hieß es aus der DGP. Das neue Angebot sei insbesondere für die über 80 Prozent der Krankenhäuser ohne Palliativstation zukunftsweisend.
Für seine Arbeit benötigt der Palliativdienst laut der Fachgesellschaft jedoch eine Mindestpersonalstruktur. „Es entspricht dem wissenschaftlichen Qualitätsstandard, dem Team des Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen. Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team gewährleistet eine umfassende Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen“, so die DGP.
Es sei daher besonders wichtig, dass die noch zu verhandelnden krankenhausindividuellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die fachliche Qualität und die weiteren Anforderungen wie die 24-stündige Erreichbarkeit auch kostendeckend gegenfinanzierten, appellierte die Fachgesellschaft.
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