Lob und Kritik für Rahmenverträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Berlin – Ab Anfang 2023 gelten in Deutschland neue bundeseinheitliche Rahmenverträge zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) für Erwachsene sowie für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Nachdem sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) zusammen mit den Spitzenorganisationen der Hospizarbeit und Palliativversorgung auf Bundesebene nicht auf alle Aspekte des neuen Rahmenvertrages einigen konnte, wurde in den strittigen Teilen jetzt durch eine Schiedsperson entschieden.
„Auch wenn es sich bei den nun vorliegenden Bundesrahmenverträgen naturgemäß um einen Kompromiss handelt, so ist es doch gelungen, eine Versorgungsstruktur zu erhalten und bundeseinheitlich auszugestalten, welche in besonderer Weise die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen in ihrer häuslichen Umgebung in Würde und unter Beachtung ihrer Autonomie und die Unterstützung deren Angehöriger sicherstellt“, begrüßte die Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV die Einigung.
Anders sieht es der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und spricht von „folgenschweren praxisfernen Anforderungen“. Der Vertrag überziehe die bisherige Praxis der ambulanten Versorgung von sterbenden und schwerstkranken Menschen mit „enormen zusätzlichen Personalanforderungen“, so die Kritik.
Beispielsweise werde die Anstellung von Ärzten verlangt. Das werde zu weniger statt mehr Angeboten für die Betroffenen führen, warnt der Verband.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: