Palliativmediziner für Kostenübernahme der Sprachmittlung

Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat sich dafür ausgesprochen, die Kosten „für den Einsatz von qualifizierten und professionellen Sprachmittlern in der Hospiz- und Palliativversorgung“ regelhaft zu erstatten.
„Unsere Patientinnen und Patienten wollen und müssen nicht nur Diagnose und Therapieansätze verstehen, sondern auch, was ihnen an Optionen zum Beispiel in der Hospiz- und Palliativversorgung angeboten wird“, sagte die Präsidentin der Fachgesellschaft, Claudia Bausewein.
„Sprachmittler“ sind Personen, die neben der Sprache der Betroffenen unter anderem auch Wissen über das Gesundheitssystem und über Erkrankungen mitbringen.
Die Sprachmittlung zwischen Mutter- und Fremdsprache müsse auch für Gespräche im Vorfeld von Therapieentscheidungen zur Verfügung stehen, die den Weg in die Hospiz- und Palliativversorgung ebneten, sagten Asita Behzadi und Elizabeth Schmidt-Pabst, Sprecherinnen der Arbeitsgruppe Palliativversorgung für Menschen mit Migrationshintergrund in der DGP.
SPD, Grüne und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag formuliert, dass Sprachmittlung im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des fünften Sozialgesetzbuches werden soll.
„Unklar bleibt, wie die konkrete Ausgestaltung erfolgen soll, was als eine ‚notwendige medizinische Behandlung‘ definiert werden kann und was das für die Versorgung am Lebensende bedeutet“, so Behzadi und Schmidt-Pabst. Die DGP fordert, die Willensbekundung im Koalitionsvertrag zu konkretisieren und zügig umzusetzen.
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