Politik

Lückenschluss: Gemeinsamer Bundesausschuss prüft neue U-Untersuchung

  • Donnerstag, 17. August 2023
/Racle Fotodesign, stockadobecom
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft eine zusätzliche U-Untersuchung „U10“ für Kinder zwischen neun und zehn Jahren. Ziel soll es sein, die zeit­liche Lücke zwischen Kinder- und Jugenduntersu­chung zu schließen.

Er folgt damit einem Antrag der Patientenvertretung. Es bestehe „eine große Vorsorgelücke bei den Heran­wach­senden, die wir schließen möchten“, begründete Raimund Geene, Patientenvertreter im G-BA, den Vor­stoß.

Bereits seit der Verabschiedung des Präventionsgesetzes im Jahr 2015 gebe es die Forderung der Politik mit Verweis auf wissenschaftliche Empfehlungen, dass für Kinder im Alter von neun Jahren eine standardisierte Früherkennungsmaßnahme sinnvoll sei. Im internationalen Vergleich seien in dieser Altersgruppe Vorsorge­pro­gramme etabliert, so Geene.

„Wir wissen, dass Krankenkassen zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Form von Selektivverträgen anbieten“, so Geene. Ob Familien dieses Angebot nutzen könnten, hänge aber davon ab, ob Kinderärzte und Kasse an einem solchem Vertrag teilnähmen. Das Anliegen sei es, ein Angebot der Regelversorgung zu machen.

Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen sind ein fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die erste Kinderuntersu­chung ist unmittelbar nach der Geburt (U1), die bislang letzte vor dem 5. Geburtstag (U9). Die Jugenduntersu­chung „J1“ erfolgt im Alter von 13 bis 14 Jahren.

Während die U-Untersuchungen eine hohe Teilnahmequote von nahezu 100 Prozent haben, nehmen aktuell weniger als die Hälfte der Jugendlichen die „J1“ in Anspruch. Das soll unter anderem durch die Aufnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung in das Gelbe Heft verbessert werden, geht aus dem Antrag der Patientenver­tretung hervor.

„Mit der Annahme des Antrags der Patientenvertretung beginnen wir, inhaltlich über die neue U10 für Kinder zwischen neun und zehn Jahren zu beraten“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

Festgelegt werden müsse, welche gesundheitlichen Ziele die „U10“ haben solle und welche konkreten ärztli­chen Untersuchungen und Beratungsthemen sich daraus ergäben.

Schwerpunkte sind Lelgemann zufolge etwa die Themen Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität und Medienkonsum sowie psychische Entwicklung. Angesichts der derzeit niedrigen Schutzimpfungsquote gegen Humane Papillomaviren – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – nehme man auch die gezielte Beratung der Eltern in den Blick.

may/EB

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