Hecken: Höhere Kosten nur bei nachgewiesenem Mehrwert gerechtfertigt

Berlin – Nur ein mit Daten nachgewiesener Mehrwert für Patienten kann höhere Kosten rechtfertigen. Dies betonte heute der unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken. Bei den Leistungsentscheidungen des G-BA gehe es darum, evidenzbasierte und damit effiziente Versorgungsangebote anzubieten, sagte er in einer Mitteilung.
„Seit 20 Jahren arbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss daran, die Gesundheitsversorgung für derzeit 74 Millionen gesetzlich Versicherte immer besser zu machen und zugleich bezahlbar zu halten. Das tut er verantwortungsbewusst, verlässlich und mit hoher Fachkompetenz.“
Mit dieser Orientierung stelle man sich auch den großen Herausforderungen für das Gesundheitssystem im Jahr 2024 – beispielsweise Fachkräftemangel, die angespannte Finanzlage bei den Krankenkassen sowie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz (KI).
Mit Blick auf das Arbeitsprogramm des G-BA betonte Hecken in der Mitteilung, einen großen Raum werde auch in diesem Jahr die Weiterentwicklung der Qualitätssicherung einnehmen.
Man wolle vorhandene und neue Verfahren „zielgenauer und aufwandsärmer als bisher ausrichten“, ohne aber dabei Einbußen für die Patientensicherheit hinzunehmen. Gerade in der Debatte um Mindestmengen für komplexe, aber planbare Krankenhausleistungen könne das gar nicht oft genug betont werden.
Angesichts steigender Erwartungen an eine gute Früherkennung werde es 2024 eine zentrale Aufgabe des G-BA sein, die entsprechenden Angebote der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszubauen beziehungsweise anzupassen.
Beraten werde beispielsweise, die Altersgrenze für das Mammografiescreening abzusenken, so Hecken. Beim Neugeborenenscreening gehe es auch um weitere sogenannte Zielerkrankungen – entscheidend sei jedoch, dass das Nachverfolgen und Abklären auffälliger Screeningbefunde verbessert wird.
Hecken nahm auch Bezug auf aktuelle Gesetzespläne, die Patientenvertretung zu stärken und neue Berufsgruppen intensiver in die Beratungen des G-BA einzubinden. Der vorgesehene Ausbau der Beteiligung der Pflege, der Hebammen und der Patientenvertretung sei „aus den Überlegungen des Gesetzgebers heraus folgerichtig“. Die Arbeits- und Entscheidungsfähigkeit des G-BA müsse dabei immer im Blick behalten werden: „Dies erscheint mir mit den vorgesehenen Regelungen gelungen.“
Neben der routinemäßigen Aktualisierung der Richtlinien sowie den Themenfeldern Qualitätssicherung und Früherkennung enthält das Arbeitsprogramm des G-BA etliche weitere Vorhaben. So werden beispielsweise rund 130 bis 140 Verfahren und 220 Beratungen im Rahmen der Nutzenbewertung neuer Arzneimittel erwartet.
Der G-BA will zudem seine ASV-Richtlinie um zwei neue Krankheitsbilder ergänzen: allogene Stammzelltransplantation sowie Tumoren des lymphatischen, blutbildenden Gewebes und schwere Erkrankungen der Blutbildung. Voraussichtlich im November 2024 sollen auch die Beratungen für das neue DMP Adipositas für Kinder und Jugendliche abgeschlossen werden.
Angekündigt wurde der Einstieg in Beratungen zu Anpassungen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung. Unter anderem soll eine umfassende Aktualisierung des Morbiditätsfaktors erfolgen – mit diesem Faktor sollen die demografische Entwicklung abgebildet und regionale Unterschiede bei der Häufigkeit von Krankheitsfällen einbezogen werden. Ein Beschluss werde für das kommende Jahr erwartet, so der G-BA.
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