Lungenkrebsfrüherkennung: Verbände plädieren für Einbindung der Arbeitsmedizin

Karlsruhe/Bonn – Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sollten stärker in die seit dem 1. April 2026 angebotene Lungenkrebsfrüherkennung eingebunden werden. Das fordern der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) und die Deutsche Krebshilfe (DKH).
Obwohl Arbeitsmediziner laut Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Anspruchsberechtigung für das Lungenkrebsscreening klären können, sind die dafür vorgesehenen GKV-Leistungen bislang nicht für sie abrechenbar. Aus Sicht der Verbände entsteht dadurch eine Regelungslücke.
VDBW und DKH fordern daher, entsprechend qualifizierte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner rechtlich und vertraglich abzusichern und angemessen zu vergüten. Über den Arbeitsplatz könnten auch Menschen erreicht werden, die sonst seltener medizinische Angebote zur Prävention und Früherkennung nutzen.
„Krebsprävention, wie etwa Rauchstoppprogramme, und Früherkennung müssen die Menschen in ihren Lebenswelten erreichen. Der Arbeitsplatz bietet dafür besonders gute Möglichkeiten“, sagte Gerd Nettekoven, Vorstand der Deutschen Krebshilfe.
Die Lungenkrebsfrüherkennung richtet sich an gesetzlich Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren mit langjähriger starker Rauchbelastung. Die Untersuchung erfolgt mittels Niedrigdosis-Computertomografie.
Nationale Krebspräventionswoche
Anlass für die gemeinsame Forderung ist die Nationale Krebspräventionswoche (21. bis 27. September) unter dem Motto „Lass mal checken!“.
Die Deutsche Krebshilfe, das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) informieren dabei über Möglichkeiten und Nutzen der Krebsfrüherkennung. Auch der VDBW beteiligt sich mit Angeboten für die Arbeitswelt.
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