Lungenkrebspatienten mit bestimmten Mutationen profitieren von Afatinib
Köln – Bestimmte erwachsene Patienten mit lokal fortgeschrittenem beziehungsweise metastasiertem nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) können von einer Behandlung mit dem Wirkstoff Afatinib (Handelsname Giotrif®) profitieren. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Es bezieht sich dabei auf Patienten mit einer Mutation des sogenannten Epidermal-Growth-Factor-Receptor (EGFR), die noch nicht mit einem EGFR-Tyrosinkinase-Inhibitor (EGFR-TKI) behandelt wurden.
Afatinib ist seit September 2013 zugelassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte den Zusatznutzen des Wirkstoffes im Frühjahr vergangenen Jahres bewertet, diesen Beschluss aber bis zum 15. Mai 2015 befristet. Nun hat das IQWiG erneut geprüft, ob der Wirkstoff gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet.
Das Unternehmen legte dazu nur für nicht vorbehandelte Patienten in relativ gutem Allgemeinzustand verwertbare Daten vor. Nach wie vor gibt es bei Trägern der EGFR-Mutation „Del19“ laut dem IQWiG einen Hinweis auf einen erheblichen Zusatznutzen und bei Trägern der Mutation L858R einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Afatinib. Bei Patienten mit anderen EGFR-Mutationen ermittelte das Institut nun nicht mehr einen „Hinweis auf“, sondern nur noch einen „Anhaltspunkt für“ einen geringeren Nutzen gegenüber der Vergleichstherapie.
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