Ärzteschaft

Marburger Bund drängt auf verbindliche Regelungen für die ärztliche Weiterbildung

  • Dienstag, 7. Oktober 2025
/Syda Productions, stock.adobe.com
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Berlin – Die Krankenhausreform und die damit verbundene Konzentration von Versorgungsangeboten verändern die Arbeitsbedingungen von jungen Ärzten. Sie können auch die Weiterbildung gefährden. Davor warnt der Marburger Bund (MB).

„Ärztliche Weiterbildung muss Teil der Reformarchitektur werden. Andernfalls ist die zukünftige fachärztliche Versorgung in Gefahr“, mahnt die erste Vorsitzende des Verbandes, Susanne Johna, heute. Ohne qualifizierten Nachwuchs sei keine Reform tragfähig – und am Ende sei es die Patientenversorgung, die Schaden nehme.

„Weiterbildungsmöglichkeiten werden durch Kapazitätsabbau verloren gehen. Leider fehlt in weiten Teilen der Politik nach wie vor das Bewusstsein für die Folgen der Krankenhausreform im Hinblick auf die ärztliche Weiterbildung“, kritisiert die MB-Vorsitzende.

Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen zeigen dem MB zufolge, dass die Reform Weiterbildungsmöglichkeiten begrenzt und dadurch in einigen Fächern Engpässe entstehen. Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung müssten aber die gesamten Inhalte ihres angestrebten Facharztes erwerben.

„Es braucht pragmatische und unbürokratische Lösungen, um die Weiterbildung in der Regelweiterbildungszeit an mehreren Standorten absolvieren zu können – ohne ständig wechselnde Arbeitsverträge und unterschiedliche tarifliche Bedingungen“, so Johna.

Das im vergangenen Jahr beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz sieht Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern ausdrücklich vor. „Als MB halten wir es für entscheidend, dass jeder Kooperationsvertrag, den Krankenhäuser schließen, um die Qualitätsvoraussetzungen für die Erteilung von Leistungsgruppen zu erfüllen, verpflichtend auch die Möglichkeit der Weiterbildungsrotation zwischen den Häusern festlegt“, fordert die MB-Vorsitzende.

Der Verband regt an, dass die weiterzubildende Ärztin beziehungsweise der weiterzubildende Arzt grundsätzlich mit einer an einem Verbund beteiligten Weiterbildungsstätte einen Arbeitsvertrag für den gesamten Zeitraum der Weiterbildung schließen muss. Das erforderte auch neue gesetzliche Regelungen für die Arbeitnehmerüberlassung. „Es gibt Lösungen, sie müssen jetzt nur endlich gangbar gemacht werden“, so Johna.

hil

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