Ärzteschaft

Marburger Bund erneuert Aufruf zum Warnstreik für Ärzte an Universitätskliniken

  • Montag, 3. Februar 2020
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Hannover – Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hat erneut rund 20.000 Ärzte von 23 Universitätskliniken zum eintägigen Warnstreik aufgerufen. Morgen ab 12 Uhr werden – zur nächsten Runde in den Tarifverhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Län­der (TdL) – 2.000 bis 3.000 Ärzte zu einer zentralen Kundgebung in Hannover erwartet. Notfallbehandlungen sollten vom Warnstreik ausgenommen sein, die Notdienstversor­gung sei sichergestellt.

Die Tarifverhandlungen laufen seit Anfang November. Bisher hätten die Länder keine Bereitschaft gezeigt, die Arbeitsbedingungen der Ärzte zu verbessern, sagte Marburger-Bund-Vize Andreas Botzlar.

Die Arbeitgeber hätten den Ernst der Lage noch nicht verstanden, sie befürchteten, be­triebliche Abläufe könnten gestört werden, wenn Regelungen zur Begrenzung der Belas­tungen vereinbart würden. „Unsere Mitglieder werden darauf eine entsprechend deutli­che Antwort geben“, sagte Botzlar.

Für die TdL ist Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) der Verhandlungs­füh­rer. Er sagte nach der bislang letzten Runde im Dezember, wegen der Vielzahl von Forderungen sei die Zeit zu kurz gewesen, um über alles verhandeln und entscheiden zu können.

Der Marburger Bund fordert in der Tarifrunde mit der TdL neue Bedingungen für die Ver­längerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen.

Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschafts­dienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeit­er­fassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Wei­terhin verlangt der MB sechs Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neure­ge­lung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklini­ken. Mehrere Unikliniken gehören nicht oder nur sehr eingeschränkt zum Geltungsbe­reich des TV-Ärzte.

Berlin und Hessen haben eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Unikliniken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Universi­tätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesverband Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.

dpa/EB

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