Ärzteschaft

Ärzte in Universitätskliniken vor Tarifgesprächen zum Warnstreik aufgerufen

  • Mittwoch, 15. Januar 2020
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Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat seine Mitglieder in den tarifgebundenen Univer­si­täts­klini­ken der Länder für den 4. Februar 2020 zu einem ganztägigen Warnstreik aufge­rufen. Ärzte der betroffenen Unikliniken sollten an diesem Tag nach Hannover kommen, wo vor den erneuten Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eine zen­trale Kundgebung stattfinden werde, teilte die Gewerkschaft heute mit.

„Der Marburger Bund hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in den Unikliniken substanziell zu verbessern“, sagte Andreas Botzlar, 2. Vor­sitzender des MB. In den beiden bisherigen Verhandlungsrunden hätten die Länder je­doch keine Bereitschaft erkennen lassen, konkrete Maßnahmen zur Entlastung der Ärzte zu vereinbaren.

Stattdessen habe die TdL die Befürchtung geäußert, durch verbindliche Regelungen zur Begren­zung der Dienstbelastung könnten betriebliche Abläufe gestört werden. „Daran zeigt sich, dass die Arbeitgeber den Ernst der Lage noch nicht verstanden haben. Unsere Mitglieder werden darauf eine entsprechend deutliche Antwort geben“, so Botzlar.

Aus Sicht des MB hat die TdL in den bisherigen Verhandlungen den Eindruck vermittelt, als seien ungeregelte Arbeitszeiten, fehlende Arbeitszeiterfassungen, pauschale Kappun­gen der geleisteten Arbeitszeit, ungeplante Inanspruchnahmen und regelmäßige Wo­chen­enddienste bei einer Anstellung in einem Universitätsklinikum billigend in Kauf zu nehmen.

Diese Anmaßungen nähmen die Ärzte in den Unikliniken nicht länger hin. „Ohne eine wirksame Entlastung wird die ärztliche Tätigkeit in der Universitätsmedizin unattraktiv. Spitzenmedizin braucht gute Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung. Das muss endlich auch in die Köpfe der TdL-Vertreter“, betonte Botzlar.

Der MB fordert in der Tarifrunde mit der TdL neue Bedingungen für die Verlängerung der täglichen Arbeitszeit durch Bereitschaftsdienst. So sollen solche Dienste an maximal zwei Wochenenden im Monat angeordnet werden dürfen.

Zu der angestrebten Reform gehören auch eine generelle Begrenzung der Bereitschafts­dienste, eine verlässliche Dienstplangestaltung und eine manipulationsfreie Arbeitszeite­rfassung ohne pauschale und nachträgliche Kappungen der geleisteten Arbeitszeit. Wei­ter­hin fordert der Marburger Bund sechs Prozent mehr Gehalt bezogen auf ein Jahr und eine Neuregelung des Zusatzurlaubes für Nachtarbeit.

Der Tarifvertrag (TV-Ärzte) gilt für rund 20.000 Ärzte in bundesweit 23 Universitätsklini­ken. Eine Reihe von Unikliniken unterliegen nicht oder nur sehr eingeschränkt dem Gel­tungsbereich des TV-Ärzte.

So haben Berlin und Hessen eigene Tarifverträge für die Ärzte an den dortigen Uniklini­ken, die von den Landesverbänden des Marburger Bundes ausgehandelt werden. Die Uni­versitätsklinika in Hamburg und Mannheim unterfallen den Regelungen des kommunalen TV-Ärzte/VKA. Für die Ärzte der Universitätsmedizin Mainz existiert ein vom Landesver­band Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz abgeschlossener Haustarifvertrag.

may/EB

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