Ärzteschaft

Marburger Bund für Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung

  • Montag, 27. Mai 2019

Münster – Der Marburger Bund (MB) hat die Bundesregierung und die Fraktionen im Bundestag aufgerufen, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vollständig und verbindlich in geltendes nationales Recht umzusetzen. Die Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten sei systematisch und objektiv zu erfassen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Beschluss der MB-Hauptver­sammlung in Münster.

Der EuGH in Luxemburg hatte Mitte Mai entschieden, dass die ausschließliche Doku­mentation von Überstunden nicht ausreicht. Vielmehr müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Damit gab das Gericht einer Gewerkschaft recht, die gegen die Deutsche Bank in Spanien geklagt hatte.

„Der Europäische Gerichtshof führt Selbstverständliches aus: Nur wenn die Arbeitszeit objektiv dokumentiert wird, kann auch verlässlich geprüft werden, ob Höchstgrenzen tatsächlich eingehalten wurden“, erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. Er halte daher das Gerede vom angeblichen Bürokratiemonster, das jetzt von der Bundes­vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Arbeitgebervertretern bemüht werde, für vorgeschoben.

Mit der jüngsten Tarifvereinbarung für die Ärzte in kommunalen Krankenhäusern beweise der Marburger Bund, dass es keine Frage der Bürokratie sei, die Arbeitszeit zu erfassen, sondern eine schiere Notwendigkeit, um Arbeitszeit-Exzesse zu unterbin­den. An die Arbeitgeberverbände gerichtet, sagte der MB-Bundesvorsitzende: „Wer Selbstverständlichkeiten wie eine vollständige Erfassung von geleisteter Arbeit infrage stellt und Grenzen der Höchstbelastung missachtet, spielt mit der Gesundheit seiner Beschäftigten.“

Die Ärztegewerkschaft sprach sich auf ihrem Kongress in Münster zudem dafür aus, dass Krankenhäuser künftig Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitgeben dürfen – wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist.

Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittel­rezep­ten für jeden Kran­kenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Auf­wand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der Verband.

Außerdem setze die derzeitige Regelung die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Deshalb solle der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes genutzt werden. „Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu geregelt werden“, erklärten die Delegierten.

Der Marburger Bund schlägt vor, dass Medikamente für Feiertage und Wochenenden grundsätzlich mitgebeben werden dürfen und für Medikamente über einen bestimmten Eurobetrag ein Ausgleichmechanismus etabliert wird. „Mit einer solchen Regelung würde viel Geld und Zeit eingespart werden können“, heißt es in dem Beschluss der Hauptversammlung.

afp/may/EB

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