Marburger Bund spricht sich für Coronaimpfpflicht für Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsberufe aus

Berlin – Eine Coronaimpfpflicht für Gesundheits-, Pflege- und Betreuungsberufe forderte heute die 138. Hauptversammlung des Marburger Bundes (MB). Vorausgegangen war dem Beschluss eine intensive Debatte, in deren Verlauf unter anderem auch über eine allgemeine Impfpflicht diskutiert wurde.
Der Schutz nicht impfbarer und vulnerabler Personengruppen stelle eine der wichtigsten Säulen der aktuellen Pandemiebekämpfung dar, so stellen die MB-Delegierten in dem Beschluss fest. Die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen, insbesondere bei Kindern, sowie zunehmende Impfdurchbrüche bei älteren und multimorbiden Personen – bei gleichzeitig weiterhin zu niedrigen Impfquoten der Beschäftigten in diesen Bereichen – würden den akuten Handlungsbedarf aufzeigen.
Deshalb solle in Anlehnung an §20 Abs 8 Infektionsschutzgesetz (Masern-Impfplicht) für Personen, die nach in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG tätig sind, eine COVID-19-Impfpflicht eingeführt werden.
Dies würde neben Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen und Tageskliniken auch Kindertageseinrichtungen, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen sowie voll- oder teilstationäre Pflegeeinrichtungen umfassen.
Zusätzlich zu der Forderung nach einer partiellen Impfpflicht fordert der Marburger Bund die politischen Entscheidungsträger auf, Mittel von Aufklärung, positiver Motivation und einfacher Zugänglichkeit auszuschöpfen, um eine allgemeine Impfpflicht als mögliche, aber angesichts des erheblichen Grundrechtseingriffs immer nur letztrangige Maßnahme zu verhindern.
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