Marburger Bund will Vorratshaltung von Arzneimitteln ausweiten

Berlin – Der Marburger Bund (MB) hat vor einer Gefährdung der Patientensicherheit durch Lieferengpässe bei Medikamenten gewarnt und die Rückverlagerung von Produktionsstandorten nach Europa gefordert.
„Angesichts immer häufiger auftretender Lieferprobleme von Medikamenten muss die Produktion wichtiger Arzneimittel wieder in Europa und auch in Deutschland angesiedelt werden, um eine verlässliche Verfügbarkeit und sichere Patientenversorgung zu gewährleisten“, sagte die MB-Vorsitzende Susanne Johna anlässlich des 4. Internationalen Welttags der Patientensicherheit der Weltgesundheitsorganisation am 17. September.
Die Verlagerung der Produktion von Medikamenten und ihrer Rohstoffe sei mittlerweile so ausgeprägt, dass bei Herstellungsproblemen oder Havarien von Firmen in Ländern des globalen Südens gar keine Produktionsalternativen mehr in Europa vorhanden seien, erklärte die Vorsitzende der Ärtzegewerkschaft.
Die Folgen seien nicht mehr tragbar: „Immer häufiger haben Ärzte bei Medikamenten des täglichen Bedarfs Lieferengpässe oder -ausfälle zu beklagen, seien es Antibiotika, Heparine oder sogar Ibuprofen als Fiebersaft für Kinder, aber auch bei Medikamenten zur Notfallbehandlung“, sagte Johna. Das gefährde zunehmend eine sichere Patientenversorgung.
Die MB-Vorsitzende wies zudem darauf hin, dass vielfach unzureichende Produktionsbedingungen in Ländern des globalen Südens ebenfalls die Patientensicherheit gefährden können. Es reiche nicht, wenn die Krankenkassen Einkaufsverträge zu günstigen Konditionen abschlössen, die aber die Qualität der Produktion unzureichend berücksichtigten.
„Dass auch die Produkte nicht immer einwandfrei sind, zeigt das Beispiel von gesundheitsschädlichen Substanzen wie Nitrosaminen in manchen Blutdrucksenkern“, erklärte sie. Laut Johna ist es allerdings nicht realistisch, dass die Rückverlagerung von Produktionsstandorten nach Europa rasch erfolgt.
„Deshalb müssen wir uns zunächst durch Ausweitung der Vorratshaltung unabhängiger machen“, erklärte sie. Die gesetzliche Regelung, die die Bevorratung des Bedarfs von zwei Wochen bei vollversorgenden Arzneimittelgroßhandlungen vorschreibe, reiche nicht aus.
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