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Masernausbruch in Karlsruhe

  • Freitag, 31. Oktober 2025
/nobeastsofierce, stock.adobe.com
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Karlsruhe – Wegen eines Masernausbruchs ist es Mitgliedern des Christlichen Zentrums Karlsruhe (CZK) sowie Besuchern ab sofort verboten, an CZK-Veranstaltungen teilzunehmen. Das gab die Stadt Karlsruhe im Rahmen einer Allgemeinverfügung bekannt.

Mittlerweile seien 16 Menschen in fünf Familien der Freikirchen-Gemeinde an Masern erkrankt, hieß es weiter. „Der Krankheitsausbruch konnte bisher nicht gestoppt werden.“ Die Verfügung gilt bis einschließlich 20. November.

Vom Verbot sind diejenigen betroffen, die zwischen 1. und 26. Oktober an mindestens einer Veranstaltung dieser Freikirche teilgenommen haben – also etwa einem Gottesdienst oder Mütter- und Jugendgruppen. Ausgenommen sind Geimpfte oder Personen, die schon mal an Masern erkrankt waren.

Auslöser der Maßnahme der Behörde ist, dass dem Gesundheitsamt in Karlsruhe am 24. Oktober ein Masernfall gemeldet wurde. Als Quelle habe sich eine Familie herausgestellt, in der bereits mehrere ungeimpfte Kinder an Masern erkrankt waren. Die Familie sei mutmaßlich bei Veranstaltungen und in Räumen der Freikirche zugegen gewesen.

Masernausbrüche sind im Südwesten selten. Im vergangenen Jahr hatte es 73 Fälle gegeben, auch in diesem Jahr waren bereits Fälle gemeldet worden.

Masern sind nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) eine der ansteckendsten Krankheiten des Menschen überhaupt. Trotz einer seit Jahrzehnten verfügbaren, sicheren und wirksamen Impfung sterben weltweit weiterhin jährlich Zehntausende Menschen daran, insbesondere Kinder.

dpa

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