Masernschutzgesetz sorgt für Zwist zwischen Bundesrat und BMG

Berlin – Das Masernschutzgesetz sorgt im Vorfeld der Bundesratssitzung am kommenden Freitag für Diskussionen zwischen dem Ausschuss für Kulturfragen, Gesundheitsausschuss und Bundesgesundheitsministerium (BMG). Obwohl das Gesetz, das der Bundestag am 14. November verabschiedet hat, nicht zustimmungspflichtig im Bundesrat ist, hat der Ausschuss für Kulturfragen empfohlen, einen Vermittlungsausschuss zu verlangen.
Die Mitglieder des zuständigen Gesundheitsausschusses empfehlen für die Sitzung den Antrag auf einen Vermittlungsausschuss nicht zu stellen. Auch das BMG greift in die Diskussion ein und wirbt bei den Gesundheits- wie Wissenschaftsministern der Länder für das Gesetz. In einem Brief von BMG-Staatsekretärs Thomas Steffen an die Ressortchefs der Länder heißt es: „Ich hoffe, dass die Länder sich bei der Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2019 dem Votum des federführenden Gesundheitsausschusses anschließen werden, einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen“, heißt es in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Ausschuss für Kulturfragen moniert die geplanten Fristen
Bedenken zum Gesetz hat der Ausschuss für Kulturfragen, der unter anderem für die Bildungs- und Forschungspolitik zuständig ist, hauptsächlich bei den geplanten Fristen des Gesetzes: Bereits drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll es im Juni 2020 Strukturen geben, die den Impfstatus in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten prüfen.
„Die hierfür erforderlichen Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der Zuständigkeit werden in der Kürze der Zeit nicht umgesetzt und die notwendigen Strukturen zwischen den Beteiligten nicht abgestimmt werden können“, heißt es in dem Beschluss. Der Ausschuss empfiehlt, dass beispielsweise die Regelung zum Nachweis der Impfpflicht erst im März 2021 greifen soll und nicht wie geplant im kommenden Jahr: „Gerade weil die Absicht der Bundesregierung, den Masernimpfschutz in der Bevölkerung zu verbessern, ausdrücklich zu begrüßen ist, ist es umso mehr geboten, die Umsetzung des Gesetzes so zu gestalten, dass die gesetzgeberische Zielsetzung auch tatsächlich erreicht werden kann und nicht durch administrative Reibungsverluste zum Scheitern verurteilt wird.“
BMG stellt ab Januar Informationsmaterial zur Verfügung
Das BMG erwidert darauf in seinem Brief an die Länderminister: „Die Belange der betroffenen Einrichtungen und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes werden wir im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020 weiter im Blick behalten“, schreibt Staatssekretär Steffens.
Dafür habe das BMG bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch Informationsmaterial erarbeiten wird, das ab Januar 2020 zugänglich sein soll. Auch, so schreibt Steffens, liege die Aufgabe der Prüfung von Impfnachweisen bei der jeweiligen Gemeinschaftseinrichtungen. „Die Gesundheitsämter werden insbesondere dann tätig, wenn von den Einrichtungen Benachteiligungen über die nicht vorgelegten Nachweise an sie gerichtet werden.“
Außerdem habe das BMG ein „Informationspapier zur Nachweispflicht eines Masernschutzes“ bereits erarbeitet. Dieses achtseitige Papier, das auf 16 Fragen eingeht, wurde ebenfalls an die Ressortchefs für Gesundheit und Wissenschaft der Länder verschickt. Dabei wird ausführlich darauf eingegangenen, wie die Einhaltung der Masernimpfflicht kontrolliert werden soll.
Wie sich die Bundesländer in der Abstimmung am Freitag verhalten, ist noch ungewiss. Im Vorfeld gibt es morgen (Dienstag) eine Sitzung des Gesundheitsausschusses sowie weitere Gesprächsrunden zwischen den Länderministern.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: