Masern-Impfpflicht: Showdown im Bundesrat

Erfurt/Jena/Berlin – Die Masern-Impfpflicht steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Dann wird sich zeigen, ob die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen wird, um die Impfpflicht vorerst zu stoppen.
Die Länderkammer ist dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge eigentlich nicht zustimmungsplichtig. Allerdings steht ein Antrag des Kulturausschusses auf der Tagesordnung des Bundesrats, die Impfpflicht um ein Jahr zu verschieben und dafür den Vermittlungsausschuss von Länderkammer und Bundestag einzuberufen.
Die Erfolgsaussichten sind nach Einschätzung der Thüringer Staatskanzlei fraglich. Das Votum des Kulturausschusses sei sehr knapp ausgefallen, sagte eine Sprecherin der Staatskanzlei.
Hingegen habe sich der bei diesem Thema federführende Gesundheitsausschuss einstimmig gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Für eine Überweisung in dieses Gremium wären mindestens 35 Länderstimmen nötig. Die Thüringer Landesregierung selbst will sich voraussichtlich erst im Plenum über sein Abstimmungsverhalten verständigen.
Die Landesärztekammer Thüringen warnte jetzt vor einer möglichen späteren Einführung der Masern-Impfpflicht unter anderem für Kindergarten- und Schulkinder. Es sei „völlig unverständlich, warum dieser mehr als sinnvolle und notwendige Beschluss zur Impfpflicht verschoben werden soll“, sagte Kammerpräsidentin Ellen Lundershausen.
Nach einem Beschluss des Bundestages vom November soll die Impfpflicht ab März 2020 gelten. Für Kinder, die bereits eine Kita oder die Schule besuchen, muss der Impfnachweis bis Ende Juli 2021 erbracht werden.
Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Auch das Personal in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern muss sich künftig gegen die extrem ansteckenden Masern impfen lassen.
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