Politik

Masern-Impfpflicht: Showdown im Bundesrat

  • Donnerstag, 19. Dezember 2019
Deutschlandweit haben sich die Zahlen von 924 Masern-Fällen im Jahr 2017 beinahe halbiert. /picture alliance
/dpa

Erfurt/Jena/Berlin – Die Masern-Impfpflicht steht morgen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Dann wird sich zeigen, ob die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen wird, um die Impfpflicht vorerst zu stoppen.

Die Länder­­kammer ist dem Bundesministerium für Gesundheit zufolge eigentlich nicht zustimmungsplichtig. Allerdings steht ein Antrag des Kulturausschusses auf der Tages­ordnung des Bundesrats, die Impfpflicht um ein Jahr zu verschieben und dafür den Ver­mittlungsausschuss von Länder­kammer und Bundestag einzuberufen.

Die Erfolgsaussichten sind nach Einschätzung der Thüringer Staatskanzlei frag­lich. Das Votum des Kulturausschusses sei sehr knapp ausgefallen, sagte eine Spre­che­rin der Staatskanzlei.

Hingegen habe sich der bei diesem Thema federführende Ge­sundheitsausschuss einstim­mig gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ge­stellt. Für eine Überweisung in dieses Gremium wären mindestens 35 Länderstimmen nötig. Die Thüringer Landesregie­rung selbst will sich voraussichtlich erst im Plenum über sein Abstimmungsverhalten ver­ständigen.

Die Landesärztekammer Thüringen warnte jetzt vor einer möglichen spä­teren Einführung der Masern-Impfpflicht unter anderem für Kindergarten- und Schulkin­der. Es sei „völlig un­verständlich, warum dieser mehr als sinnvolle und notwendige Be­schluss zur Impf­pflicht verschoben werden soll“, sagte Kammerpräsidentin Ellen Lun­ders­hausen.

Nach einem Beschluss des Bundestages vom November soll die Impfpflicht ab März 2020 gelten. Für Kinder, die bereits eine Kita oder die Schule besuchen, muss der Impfnach­weis bis Ende Juli 2021 erbracht werden.

Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld. Auch das Personal in Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern muss sich künftig gegen die extrem ansteckenden Masern impfen lassen.

dpa

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