Politik

Maskenpflicht in Hessen ist rechtmäßig

  • Mittwoch, 6. Mai 2020
/picture alliance, Uwe Zucchi
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Kassel − Die Maskenpflicht in Hessen ist rechtmäßig. Das entschied für das Bundesland der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem heute bekanntgege­benen Eilbe­schluss vom Vortag (Az: 8 B 1153/20.N). Der Mund-Nase-Schutz könne „ein weiterer Bau­stein“ zur Bekäm­pfung der Coronapandemie sein, hieß es.

Wie in den meisten Bundesländern müssen auch in Hessen die Bürger beim Einkaufen, bei Bank und Post sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Schutzbedeckung für Mund und Nase tragen. Der Antragsteller sah dadurch sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Per­sönlichkeit verletzt.

Nach vorläufiger Prüfung im Eilverfahren hält der VGH die Regelung jedoch für gerecht­fertigt. Der Eingriff erfolge „zu einem legitimen Zweck, nämlich dem Schutz der Gesund­heit der Bevölkerung und insbesondere einer Verhinderung der Überlastung des Gesund­heitssystems“, erklärten die Kasseler Richter.

Zwar sei noch nicht abschließend geklärt, wie viel die Maske bringe. Es erscheine aber plausibel, dass dadurch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, in ihrer Reichweite eingeschränkt würden.

Dies würde zumindest das Risiko einer Ansteckung verringern. Zudem erschwere der Mund-Nase-Schutz die unbewusste Berührung der Schleimhäute im überdeckten Bereich mit ungereinigten Händen. Ähnlich hatte gestern auch das niedersächsische Oberverwal­tungsgericht in Lüneburg einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgewiesen (Az: 13 MN 119/20).

afp

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