Maskenpflicht in Hessen ist rechtmäßig

Kassel − Die Maskenpflicht in Hessen ist rechtmäßig. Das entschied für das Bundesland der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem heute bekanntgegebenen Eilbeschluss vom Vortag (Az: 8 B 1153/20.N). Der Mund-Nase-Schutz könne „ein weiterer Baustein“ zur Bekämpfung der Coronapandemie sein, hieß es.
Wie in den meisten Bundesländern müssen auch in Hessen die Bürger beim Einkaufen, bei Bank und Post sowie im öffentlichen Nahverkehr eine Schutzbedeckung für Mund und Nase tragen. Der Antragsteller sah dadurch sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verletzt.
Nach vorläufiger Prüfung im Eilverfahren hält der VGH die Regelung jedoch für gerechtfertigt. Der Eingriff erfolge „zu einem legitimen Zweck, nämlich dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und insbesondere einer Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems“, erklärten die Kasseler Richter.
Zwar sei noch nicht abschließend geklärt, wie viel die Maske bringe. Es erscheine aber plausibel, dass dadurch Tröpfchen, die beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, in ihrer Reichweite eingeschränkt würden.
Dies würde zumindest das Risiko einer Ansteckung verringern. Zudem erschwere der Mund-Nase-Schutz die unbewusste Berührung der Schleimhäute im überdeckten Bereich mit ungereinigten Händen. Ähnlich hatte gestern auch das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht abgewiesen (Az: 13 MN 119/20).
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