Mecklenburg-Vorpommern beschließt Wahlrechtsänderung für Menschen mit Behinderung
Schwerin – Geistig Behinderte und psychisch Kranke sollen bei der Kommunalwahl in Mecklenburg-Vorpommern abstimmen können. Das beschloss der Landtag heute in Schwerin. Betroffen von der Wahlrechtsreform sind 1.600 Menschen. Die Gesetzesänderung wurde mit großer Mehrheit angenommen, lediglich die Fraktion Freie Wähler/BMV enthielt sich.
Bisher waren Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, für die ein Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt wurde, weil sie ihre Geschäfte nicht allein besorgen können. Das hatte das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar für verfassungswidrig erklärt. Von dem Urteil sind bundesweit laut Sozialministerium rund 80.000 Menschen betroffen.
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