Mecklenburg-Vorpommern: Diskussion um Zentrum für Lebertransplantationen
Rostock – In Mecklenburg-Vorpommern ist eine Debatte um Mindestmengen entbrannt. Die Universitätsmedizin Rostock (UMR) und das Schweriner Gesundheitsministerium warnen vor den Folgen einer drohenden Schließung des Lebertransplantationszentrums der UMR.
Grund sei die zuletzt nicht erreichte Mindestmenge der Eingriffe in Rostock, die bei 20 liegt, hieß es. In Rostock sind laut UMR 2023 zehn Lebertransplantationen durchgeführt worden. Im schlimmsten Fall müssten Patienten für Transplantationen in andere Bundesländer fahren.
Doch laut UMR und Schweriner Gesundheitsministerium könnten nicht nur Lebertransplantationen betroffen sein. „Können Lebertransplantationen an der UMR nicht mehr erbracht werden, ist das gesamte Transplantationszentrum gefährdet“, warnte Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD).
Das beträfe dann zum Beispiel auch Nierentransplantation, da bestimmte Strukturen für Transplantationen insgesamt vorgehalten werden müssten. „Das Leberkrebszentrum würde ebenfalls in seinen Behandlungsmöglichkeiten eingeschränkt werden.“ Drese verwies auch auf die lange Vor- und Nachsorge bei Lebertransplantationen, die eine gute Erreichbarkeit erfordere.
Von der UMR hieß es, man bedaure, dass man auch mit Unterstützung des Gesundheits- und des Wissenschaftsministeriums bisher mit den Krankenkassen keine Ausnahmeregelung zu den Mindestmengen bei Lebertransplantationen habe vereinbaren können. Die UMR warnte auch vor Nachteilen für Forschung und Lehre. Die UMR würde bei Medizinern an Attraktivität einbüßen.
Bei den Mindestmengen werde die Einwohnerzahl im Einzugsgebiet nicht berücksichtigt, so die Kritik. Dadurch ergebe sich für Rostock und Mecklenburg-Vorpommern ein Standortnachteil gegenüber Zentren in anderen Bundesländern. Der UMR bleibe aktuell nur die Möglichkeit, die Festlegung der Mindestmenge juristisch prüfen zu lassen.
Vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der die Mindestmengen festlegt, hieß es, die Festsetzung geschehe auf wissenschaftlicher Basis, um Patienten zu schützen. Nur Kliniken mit ausreichend Erfahrung sollten solche Eingriffe durchführen.
Ein Krankenhaus, das abgesehen von Notfällen oder anderen Ausnahmen ohne erforderliche Mindestmenge solche Eingriffe durchführe, verstoße gegen das Gesetz und habe auch keinen Anspruch auf Bezahlung durch die Krankenkassen.
Der G-BA habe bereits Prognosemeldungen für 2024, nach denen das Zentrum in Rostock die erforderliche Mindestfallzahl nicht bestätige. Was bisher nicht vorliege, sei die Information, ob es eine Ausnahmegenehmigung für das Zentrum in Rostock geben werde.
Es ist nicht das erste Mal das Mindestmengen in Mecklenburg-Vorpommern für Diskussionen sorgen. In Neubrandenburg gilt für die dortige Klinik seit Anfang 2023 ein Behandlungsverbot für Neugeborene mit weniger als 1.250 Gramm Gewicht. Auch für die Behandlung solcher Extremfrühchen gilt eine Mindestmenge.
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