Mecklenburg-Vorpommern will Vermittlungsausschuss zur Krankenhausreform anrufen

Berlin – Eigentlich hatten sich Bund und Länder beim Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG), das vom Bundestag in der vergangenen Woche verabschiedet worden ist, auf gemeinsame Regeln verständigt. Nun scheint aber die Zustimmung in der Länderkammer nicht mehr absolut sicher zu sein.
Das SPD-geführte Land Mecklenburg-Vorpommern will wegen des KHAG den Vermittlungsausschuss anrufen. Einen entsprechenden Antrag will das Land in den Bundesrat einbringen. Das bestätigten gut informierte Kreise dem Deutschen Ärzteblatt.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) würde dem Vermittlungsausschuss vorsitzen, sollte es eine Mehrheit dafür im Bundesrat geben. Wie viele Länder am Ende für den Vermittlungsausschusses stimmen werden, ist aber unklar.
Bisher gibt es keine Signale, dass eine Stimmenmehrheit dafür zustande kommt. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats, der sich heute getroffen und über die Reform beraten hat, hatte sich mehrheitlich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Das zeigt ein Beschlusspapier, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Dafür votiert haben in einer Probeabstimmung neben Mecklenburg-Vorpommern auch Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Länder Baden-Württemberg und Brandenburg enthielten sich. Die restlichen elf Bundesländer wollten den Vermittlungsausschuss in der Probeabstimmung nicht anrufen, wie dem Papier zu entnehmen ist.
Dennoch ist der Bund beunruhigt. Er betrachte das Vorhaben „mit großem Unverständnis“, teilte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Christos Pantazis, mit.
Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen zwischen Bund und Ländern liege ein tragfähiger Kompromiss auf dem Tisch, der die Umsetzung der Krankenhausreform rechtssicher und praktikabel ermögliche, betonte er. Verlässlichkeit und Vertrauen seien Grundpfeiler politischen Handelns.
„Wenn nun versucht wird, mit partikularen Interessen einen gemeinsam ausgehandelten Kompromiss infrage zu stellen, ist das ein politisches Foul“, sagte er. Gerade bei einer Reform dieser Größenordnung müssten Zusagen gelten. Er erwarte, dass die vereinbarte Linie eingehalten werde. Die Krankenhausreform brauche jetzt Stabilität und Umsetzung – keine neuen Verzögerungen.
Das Krankenhausanpassungsgesetz soll am 27. März im Bundesrat beraten werden. Dann beginnt vor allem für die Länder die Arbeit an der Umsetzung, die sich noch Jahre hinziehen kann. Einige Fristen sind bis 2030 gesetzt, mehrere Ausnahmeregelungen können noch bis 2032 gelten.
Zuletzt waren die Beratungen zur Nachbesserung der Krankenhausreform der schwarz-roten Koalition mit den Ländern in eine Verlängerung gegangen. Die für die vorletzte Woche eigentlich geplante Beschlussfassung im Gesundheitsausschuss und die abschließende Plenumsdebatte waren kurzfristig abgesetzt worden. Damit konnte das Gesetz nicht wie geplant beschlossen werden.
Es konnte aber dennoch wenige Tage später eine Einigung in zentralen Streitpunkten erreicht werden. Dabei waren nicht alle Forderungen aus den Ländern erfüllt worden.
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