Medikationsplan: Ärzte und Apotheker fordern Korrekturen

Berlin – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat kritisiert, dass künftig alle Patienten einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben, die drei oder mehr Arzneimittel einnehmen. So ist es im E-Health-Gesetz vorgesehen, das im Oktober in Kraft tritt. Durch diese Regelung werde die Gruppe anspruchsberechtigter Patienten sehr groß, sagte Andreas Gassen auf der Veranstaltung „KBV kontrovers“ heute in Berlin. Die KBV habe stattdessen vorgeschlagen, dass nur die Patienten einen Anspruch erhalten sollten, die fünf oder mehr Arzneimittel einnehmen.
Gemäß E-Health-Gesetz erstellt der Arzt gemeinsam mit dem Patienten den Medikationsplan. Dafür ist eine Vergütung vorgesehen, deren Höhe die KBV derzeit mit den Krankenkassen verhandelt. Auf Wunsch des Patienten kann der Plan darüber hinaus durch den Apotheker ergänzt werden. Gassen befürwortet diese Arbeitsteilung. „Der Arzt ist die Instanz, die abwägen muss, welche Arzneimittel verordnet werden. Das ist seine urärztliche Aufgabe. Die Verordnungsverwaltung muss also beim Arzt liegen“, sagte er.
Apotheker: „Wir erkennen die Therapiehoheit des Arztes an“
„Wir erkennen vollständig die Therapiehoheit des Arztes an“, betonte der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Friedemann Schmidt. „Wir sind weder bereit noch in der Lage, in diesem urärztlichen Gebiet Beiträge zu leisten.“
Die Spezialkompetenz der Apotheker sei es allerdings, Arzneimittelrisiken zu erkennen und die Selbstmedikation miteinzubeziehen. Auch beim Thema Compliance könnten Apotheker einen Beitrag leisten. Schmidt bedauerte, dass diese Kompetenzen im E-Health-Gesetz nicht berücksichtigt worden seien. Zudem kritisierte er, dass die Apotheker für ihre Leistungen bei der Erstellung des Medikationsplans kein Geld erhalten.
„Ich kann den Groll der Apotheker verstehen“, sagte Gassen. „Wenn man will, dass der Medikationsplan funktioniert, dann muss man ihn mit einer Honorierung unterlegen. Es kann nicht sein, dass das alles aufs Haus geht. Schließlich ist es eine klare Mehrleistung, die die Apotheker da erbringen.“ Er zeigte sich zuversichtlich, dass bei den Verhandlungen mit den Krankenkassen über die ärztliche Vergütung eine Lösung gefunden werde.
Patienten dürfen einzelne Medikamente nicht ausschließen
„Ich kann die Krankenkassen schon verstehen. Weil der Medikationsplan so groß aufgezogen wurde, haben sie Angst vor dem Mengenrisiko“, erklärte Gassen in diesem Zusammenhang. „Wenn wirklich alle Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel nehmen, einen Medikationsplan erhalten, dann wird es für die Kassen teuer.“ Als Alternative könne der Gesetzgeber aber auch sagen: „Uns ist der Medikationsplan so wichtig, dafür nehmen wir auch Beitragserhöhungen in Kauf.“
Schmidt meinte, es sei „natürlich gut, wenn die Patienten entscheiden können, ob sie mit einem Medikationsplan arbeiten wollen oder nicht“. Wenn sie sich aber dafür entschieden, dann müssten die Patienten auch mitarbeiten und dürften keine einzelnen Medikamente aus der Liste ausschließen. „Dann müsste man die Patienten dazu verpflichten, alle Medikamente in den Plan aufnehmen zu lassen“, meinte Schmidt.
Im E-Health-Gesetz ist vorgesehen, dass die Patienten ihren Medikationsplan zunächst in Papierform erhalten sollen, da die Telematikinfrastruktur noch nicht einsatzbereit ist, auf der ein elektronischer Medikationsplan gespeichert werden könnte. Wie der Umgang mit den papiernen Medikationsplänen in der Praxis aussehen könnte, umschrieb Schmidt: „Wenn ein neues Arzneimittel verordnet wird oder wenn der Apotheker ein verordnetes Arzneimittel durch ein günstigeres ersetzen muss, wird das per Hand in dem Medikationsplan vermerkt. Es kann auch ein neuer Zettel angehängt werden.“ Wie es im Einzelfall gemacht werde, könne jeder Apotheker selbst entscheiden.
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