Medikationsplan: Einigkeit über IT-Umsetzung

Berlin – Selbstverwaltung und Industrie haben sich auf eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des im E-Health-Gesetz festgelegten Medikationsplans verständigt. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutscher Apothekerverband (DAV) und Bundesärztekammer (BÄK) legten fristgerecht eine Vereinbarung vor. Auf den Medikationsplan haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig erhalten.
Die Vereinbarung zwischen Selbstverwaltung und Industrie regelt strukturelle und inhaltliche Details. Bestandteil ist eine technische Lösung, wie der Medikationsplan erstellt und aktualisiert werden soll. Die Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser und HL7 Deutschland erstellt.
Die Selbstverwaltung zeigt sich erfreut, ein Etappenziel erreicht zu haben. „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält“, sagte KBV-Vorstand Regina Feldmann. Ziel sei es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Eine wesentliche Voraussetzung für Verbreitung und Erfolg des Medikationsplans sei die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung, betonte Franz Bartmann, Vorsitzender des BÄK-Ausschusses Telematik.
„Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert“, erklärte DAV-Chef Fritz Becker. Richtig umgesetzt, trage der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Plan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel.
Selbstverwaltung und Industrie sind zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit beim Medikationsplan erfolgreich verlaufen wird. Angesichts der Probleme bei der Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) deutet die Industrie die Einigung als positives Zeichen. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können“, erklärte Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. Selbstverwaltung und Industrie hätten sich auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt.
Die technische Spezifikation basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS.
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