Start für den Medikationsplan

Berlin – Ab 1. Oktober haben gesetzlich versicherte Patienten, die mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen sogenannten Medikationsplan. Darin werden alle eingenommenen systemischen Arzneimittel mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen dokumentiert. Grundlage ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.
„Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln“, sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute in Berlin. Der Arzt oder Apotheker wisse sofort, welche Arzneimittel der Versicherte anwende. „Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden“, so Gröhe.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) informiert in einer ausführlichen Praxisinformation über den Medikationsplan. Auch die Vergütungsregelungen sind darin dargestellt.
„Den Medikationsplan erstellt in der Regel der Hausarzt. Haben Patienten keinen Hausarzt, sind auch Fachärzte in der Pflicht“, heißt es in der Information. Dabei sollte der Facharzt den Plan erstellen, der für den Patienten anstelle des Hausarztes die überwiegende Koordination der Arzneimitteltherapie übernehme, beispielsweise bei nierenkranken Patienten der behandelnde Nephrologe. Der Vertragsarzt nehme grundsätzlich die Medikamente auf, die er selbst verordnet habe. Andere führe er auf, sofern er davon ausreichend Kenntnis habe, dies können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente sein.
Der Arzt, der den Medikationsplan erstellt hat, ist auch zur Aktualisierung verpflichtet. Aber auch andere Ärzte des Patienten sowie Ärzte in Krankenhäusern können den Plan aktualisieren. Auch Apotheker sind einbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.
Als zusätzliche Unterstützung für Ärzte stellt die KBV eine Information für Patienten bereit. Das Blatt informiert auf einer Seite über die Vorteile und den Umgang mit dem Medikationsplan. Der Arzt kann es dem Patienten als Erläuterung zusammen mit dem Plan aushändigen.
Die KBV weist darauf hin, dass Ärzte übergangsweise bis zum 31. März 2017 noch andere Pläne nutzen können, wenn ihre Verordnungssoftware noch keine Funktionen zur Erstellung des einheitlichen Medikationsplans enthält. Spätestens ab dem 1. April 2017 sei dann jedoch der bundeseinheitliche Plan zu verwenden.
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