Ärzteschaft

Mediziner fordern Nachbesserung der neuen Asbestverordung

  • Freitag, 30. August 2024
/Tsuboya, stock.adobe.com
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Berlin – An den Plänen der Bundesregierung für eine neue Asbestverordnung entzündet sich Kritik aus der Fachmedi­zin. „Arbeiter auf dem Bau sind kein Verbrauchsmaterial, sondern müssen angemessen vor Krebsgefahren geschützt werden“, zitierte der Spiegel heute aus einem gemeinsamen Vorstandsbeschluss der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) und der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (DGP).

Der Protest richtet sich gegen die vergangene Woche vom Kabinett beschlossene neue Gefahrstoffverordnung. Darin ist geplant, Bauherren vor einer Sanierung lediglich zu verpflichten, alle ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe bereitzustellen.

Die sogenannte Erkundungspflicht fällt damit für sie weg: Ursprünglich sollten Auftraggeber bereits vor Beginn von Arbeiten erkunden, ob Handwerker auf Asbest und andere Gefahrenstoffe stoßen könnten. Das obliegt nun den Baufirmen.

Die neue Verordnung räume der Gesundheit von Bauarbeitern „keinen angemessenen Schutz“ ein, heißt es in dem Schreiben der Mediziner. Mit dem Wissen von heute sei es aber „unverantwortlich, den Gesundheitsschutz als zweitrangig einzuordnen“.

Da die Länder der Verordnung zustimmen müssen, wandten sich die Fachmediziner an den Bundesrat: Die Länderkammer müsse den Text „im Interesse der Gesundheit von Baubeschäftigten unbedingt nachbessern“.

Im Vorfeld der Kabinettsbefassung hatte bereits das deutsche Baugewerbe einen Stopp der neuen Gefahrstoff­verordnung gefordert, da dadurch die Untersuchung auf eine mögliche Asbestbelastung an den Baufirmen hängenbleibe.

So würden deren Beschäftigte „einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt“, monierte der Branchenverband ZDB. Er warf der Regierung vor, sie fürchte offenbar, dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten. Ähnlich äußerte sich die IG BAU.

Das gesundheitsschädliche und krebserregende Asbest findet sich dem ZDB zufolge in einem „erheblichen Teil“ aller vor 1993 gebauten Häuser in Deutschland. Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet – bis in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung im Oktober 1993 das Herstellen und die Verwendung verboten wurde.

Nach Angaben des Umweltbundesamts ist Asbest in vielen langlebigen Produkten wie Bodenbelägen oder Dach­platten enthalten. Auch in Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putzen können die faserartigen Minerale noch stecken.

afp

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