Baugewerbe fordert Stopp von geplanter neuer Asbestverordnung

Berlin – Das Bundeskabinett will sich offenbar morgen mit der neuen Gefahrstoffverordnung befassen. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) mahnte heute, die Pläne zu stoppen. Er kritisierte, die Regelung in ihrer jetzigen Form spiele „Klimaschutzziele gegen die Gesundheit von Bauarbeitern aus“.
„Scheinbar befürchtet die Regierung, dass Untersuchungspflichten für Bauherren die energetische Sanierung behindern könnten“, erklärte der ZDB.
In der neuen Verordnung ist demnach geplant, Bauherren vor einer Sanierung lediglich zu verpflichten, alle ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe bereitzustellen.
„Sind keine Asbest-Informationen über den früheren Bau oder Umbau des Objektes vorhanden, soll der Bauherr auch nicht verpflichtet werden, eine Untersuchung vornehmen zu lassen“, erklärte der Verband.
Dies müssten dann die Baufirmen tun. Bauarbeiter würden so „einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt“, kritisierte der ZDB. Baufirmen seien auf verlässliche Angaben über Asbestaltlasten angewiesen, um die notwendigen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Das gesundheitsschädliche und krebserregende Asbest findet sich laut Verband in einem „erheblichen Teil“ aller vor 1993 gebauten Häuser in Deutschland.
Asbest wurde wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften über Jahrzehnte in sehr großen Mengen beim Bauen verwendet – bis in Deutschland wegen seiner nachweislich krebserzeugenden Wirkung im Oktober 1993 das Herstellen und die Verwendung verboten wurde.
Laut Umweltbundesamt ist Asbest in vielen langlebigen Produkten wie Bodenbelägen oder Dachplatten enthalten; auch in Fliesenkleber, Spachtelmassen und Putzen können die faserartigen Minerale noch stecken.
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