Mediziner gegen Zulassung von ärztlich assistiertem Suizid
Berlin - Die Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin in Deutschland haben sich geschlossen gegen den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. Mit Blick auf derzeitige Debatten erklärten sie in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme, eine solche Beihilfe sei keine ärztliche Aufgabe. Eine Gesetzesänderung zur Ermöglichung eines ärztlich assistierten Suizids sei keine adäquate Antwort auf Leiden. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin unterstützt den Appell.
Nach Überlegungen von Bundestags-Befürwortern einer liberalen Regelung soll die Beihilfe zum Suizid im Zivilrecht geregelt und ärztliche Beihilfe ausdrücklich erlaubt werden. Danach soll es eine neue Bestimmung todkranken Patienten ausdrücklich erlauben, bei schwerer, unheilbarer Krankheit mit Hilfe eines Arztes aus dem Leben zu scheiden.
Die Palliativmediziner erklären weiter, es sei stattdessen sehr wohl ärztliche Aufgabe, sich den Menschen in Not mit aller Kompetenz und Fürsorge zuzuwenden. Wichtig seien öffentliche Aufklärung und Auseinandersetzung mit den Themen Krankheit, Sterben, Tod und Trauer sowie die Verbesserung der Fortbildung von Ärzten und Pflegern zur Begleitung Schwerkranker.
„Eine fürsorgliche Gesellschaft sollte palliativmedizinische Angebote zur Norm machen“, so die Mediziner. In der Ausnahmesituation einer mit großem Leiden verbundenen Erkrankung möge für einige Menschen ein assistierter Suizid als einziger Ausweg erscheinen. Dabei stehe jedoch in der Regel nicht der Todeswunsch im Vordergrund, sondern vielmehr die Sehnsucht nach einem Beenden des Leidens.
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