Ausland

Künast: Nur kommerzielle Vereine für Suizidbeihilfe verbieten

  • Dienstag, 23. September 2014

Köln – Der Gesetzgeber sollte nach Ansicht von Renate Künast (Bündnis 90/Die Grü­nen) nur kommerzielle Sterbehilfevereine verbieten. „Wir brauchen Regeln für diese Vereine, damit die sich nicht eine goldene Nase verdienen“, sagte Künast heute in der n-tv-Sendung „Das Duell“. Nichtkommerzielle Vereine, die Beihilfe zur Selbsttötung anbieten, sollten aber gestattet bleiben. Allerdings sollte sie der Gesetzgeber verpflichten, jeden Fall zu dokumentieren.

Künast wandte sich gegen eine Erlaubnis der aktiven Hilfe zur Selbsttötung wie dies etwa in Belgien möglich ist. Beihilfe zum Suizid ist in Deutschland derzeit nicht verboten. Politiker aller Parteien debattieren aber über eine Regelung. Nach den Vorstellungen der Mehrheit der Unionsbundestagsfraktion sollte jede Form organisierter Beihilfe zur Selbsttötung verboten werden.

Der Kölner Arzt und Theologe Manfred Lütz sprach sich in der n-tv-Sendung dafür aus, die Beihilfe zum Suizid auch in Ausnahmefällen nicht ausdrücklich zu erlauben. Ansons­ten entstehe „ein Druck auf die Schwächsten der Gesellschaft: auf die Schwerkranken, auf die chronisch Kranken. Dann wird es eiskalt in unserer Gesell­schaft.“ Für ihn als Mediziner werfe die Suizidbeihilfe zudem in besonderer Weise moralische Probleme auf: „Ich möchte als Arzt nicht in einer Rolle sein, wo ich auch Gift zur Tötung hinstelle.“

kna

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