Medizinische Fachgesellschaften sollten Sachverstand beim Implantateregister einbringen

Berlin – Beim kommenden Implantateregister darf der medizinische Sachverstand nicht zu kurz kommen. Darauf hat der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) hingewiesen. „Es nutzt nichts, die großen Datenmengen einfach nur zu sammeln“, sagte BVS-Experte Hans Haindl. Zur Datenauswertung brauche man unbedingt das Fachwissen der jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften.
Er schließt sich damit einer Forderung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) an. Die Fachgesellschaft hat das freiwillige Endoprothesenregister Deutschland (EPRD) aufgebaut. Haindl weist daraufhin, dass es bereits medizinische Register in Deutschland gebe, die in der Regel von den jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften geführt und ausgewertet würden. Hierzu zählten zum Beispiel das Deutsche Karotisstent-Register, das Deutsche Herzschrittmacher- und Defibrillatorregister und das Brustimplantat- und Netzregister.
„Aber bislang existiert in Deutschland kein Nationales Implantatregister, wie es die Europäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) vorsieht“, so der Sachverständige für Medizinprodukte weiter. Er sieht in dem geplanten neuen Register ein geeignetes Kontrollinstrument für die Medizinproduktehersteller. „Die zentrale Auswertung und Transparenz werden Auswirkungen auf den Markt und die Produktentwicklung haben und könnten die Qualität der Medizinprodukte verbessern“, so seine Einschätzung.
In den USA zum Beispiel seien alle Zwischenfallmeldungen eines Herstellers einsehbar und nachzuvollziehen. „Die große Chance des Registers liegt in der wissenschaftlichen Auswertung, dem frühzeitigen Erkennen von problembehafteten Implantaten und der damit verbundenen besseren Patientensicherheit. Das ist schon ein großer Schritt nach vorne“, so Haindls Fazit.
Künftig sollen Krankenhäuser und Arztpraxen verpflichtet werden, das Einsetzen und das Explantieren von Implantaten an das Register zu melden. Das gilt auch für die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie für Patienten. Hersteller von Medizinprodukten sollen ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers registrieren lassen.
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