Ärzteschaft

Medizinische Fachgesellschaften sollten Sachverstand beim Implantateregister einbringen

  • Dienstag, 18. Juni 2019
/vzmaze, adobe.stock.com
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Berlin – Beim kommenden Implantateregister darf der medizinische Sachverstand nicht zu kurz kommen. Darauf hat der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) hingewiesen. „Es nutzt nichts, die großen Datenmengen einfach nur zu sammeln“, sagte BVS-Experte Hans Haindl. Zur Da­ten­auswer­tung brauche man unbedingt das Fachwissen der jeweiligen me­dizini­schen Fachgesell­schaf­ten.

Er schließt sich damit einer Forderung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) an. Die Fachgesellschaft hat das freiwillige Endo­pro­thesenregister Deutschland (EPRD) aufgebaut. Haindl weist daraufhin, dass es be­reits medizinische Register in Deutschland gebe, die in der Regel von den jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften geführt und ausgewertet würden. Hierzu zählten zum Beispiel das Deutsche Karotisstent-Register, das Deutsche Herzschrittmacher- und Defibrillatorregister und das Brustimplantat- und Netzregister.

„Aber bislang existiert in Deutschland kein Nationales Implantatregister, wie es die Eu­ropäische Medizinprodukte-Verordnung (Medical Device Regulation – MDR) vorsieht“, so der Sachverständige für Medizinprodukte weiter. Er sieht in dem geplanten neuen Register ein geeignetes Kontrollinstrument für die Medizinproduktehersteller. „Die zentrale Auswertung und Transparenz werden Auswirkungen auf den Markt und die Produktentwicklung haben und könnten die Qualität der Medizinprodukte verbess­ern“, so seine Einschätzung.

In den USA zum Beispiel seien alle Zwischenfallmeldungen eines Herstellers einseh­bar und nachzuvollziehen. „Die große Chance des Registers liegt in der wissenschaft­lichen Auswertung, dem frühzeitigen Erkennen von problembehafteten Implantaten und der damit verbundenen besseren Patientensicherheit. Das ist schon ein großer Schritt nach vorne“, so Haindls Fazit.

Künftig sollen Krankenhäuser und Arztpraxen verpflichtet werden, das Einsetzen und das Explantieren von Implantaten an das Register zu melden. Das gilt auch für die ge­setzliche und private Krankenversicherung sowie für Patienten. Hersteller von Medi­zin­produkten sollen ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers registrieren lassen.

hil

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