Medizinischer Dienst drängt auf Videobegutachtung in der Pflege

München – Der Medizinische Dienst Bayern wünscht sich eine Vereinfachung der Pflegebegutachtung. Dafür sollte künftig vermehrt telefonische Begutachtungen und Videokonferenzen eingesetzt werden.
„Die Videobegutachtung ist äußerst effizient“, sagte Claudia Wöhler, Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes Bayern. Sie erleichtere die Arbeit der Beschäftigten und sorge dafür, dass Wartezeiten auf eine Begutachtung reduziert und Ressourcen geschont werden.
Wöhler begrüßte, dass Pflegeeinrichtungen bis Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein sollen.
„Eine technische Hürde für die Einführung der Pflegebegutachtung per Video wird endlich überwunden. Damit sind die Weichen für eine fortschreitende Flexibilisierung der Begutachtungsformate in Richtung Zukunft gestellt“, sagte Wöhler.
Hintergrund der Forderung des Medizinischen Dienstes ist die steigende Zahl der Pflegebedürftigen. Diese sei zwischen 2016 und 2022 um 17,5 Prozent auf 578.147 gestiegen. Im gleichen Zeitraum wurden laut dem Medizinischen Dienst 23 Prozent mehr Pflegegutachten erstellt.
„Die Lage in der Pflege ist angespannt. Überall fehlt es schon jetzt an Fachkräften und das wird sich weiter verschärfen. Wenn wir jetzt richtig handeln, können wir diese Herkulesaufgabe meistern und eine gute pflegerische Versorgung sichern“, betonte Wöhler.
Der Medizinische Dienst setze sich aber dafür ein, dass die Form der Pflegebegutachtung nicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Vielmehr sollten die Gutachter sie frei wählen können.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten nach Angaben des Statistischen Bundesamts deutlich steigen.
Allein durch die zunehmende Alterung werde ihre Zahl bis 2055 um rund 37 Prozent zunehmen, teilte das Amt im Frühjahr 2023 auf der Basis einer Pflegevorausberechnung mit. Das bedeutet einen Anstieg von rund fünf Millionen Pflegebedürftigen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055.
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