Ärzteschaft

Mehr Ärzte dürfen Abklärungs­kolposkopie vornehmen

  • Mittwoch, 20. Mai 2020

Berlin – In Deutschland haben derzeit 324 Ärzte bundesweit eine Abrechnungsge­neh­mi­gung für die Abklärungskolposkopie im Rahmen des neuen Zervixkarzinomscreenings. Da­rauf hat die Kassenärztliche Bundesvereini­gung (KBV) nach Abfrage von Daten mit Stand Ende März bei allen Kassenärztlichen Vereini­gungen (KVen) hin­ge­wie­sen. Weitere Ärzte kämen kontinuierlich hinzu, hieß es.

In Westfalen-Lippe erhielten demnach zum Beispiel 48 besonders spezialisierte Gynäko­logen eine ent­sprechende Berechtigung, in Sachsen sind es momentan 14 Gynäkologen. Im Januar 2020 waren bundesweit noch 132 Ärzte berechtigt, Abklärungskolposkopien im Rahmen des neuen Zervixkarzinomscreenings abzurechnen.

Der Bewertungsausschuss hatte sich Mitte Dezember 2019 auf die Aufnahme einer neuen Gebührenordnungsposition zur Abklärungskolposkopie verständigt. Hintergrund ist, dass seit dem 1. Januar die­ses Jahres alle Frauen ab einem Alter von 20 Jahren in Deutschland Anspruch auf eine Teilnahme am organisierten Programm des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G-BA) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs haben.

In diesem Zervixkarzinomscreening ist auch eine Kolposkopie zur Abklärung auffälliger Befunde vorgesehen. Diese Abklärungskolposkopie dient der histologischen Sicherung von squamösen und glandulären Atypien/ Neoplasien sowie der Festlegung der operati­ven Strategie und muss vor operativen Eingriffen durchgeführt werden.

Die neue Leistung darf nur von besonders qualifizierten Gynäkologen durchgeführt und abgerechnet werden, die die Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung Abklä­rungskolposkopie erfüllen. Dazu gehört etwa eine besondere ärztliche Expertise und eine spezielle Ausstattung der Praxis. Auch müssen diese Ärzte jährlich eine bestimmte Anzahl von Abklärungskolposkopien erbringen und regelmäßig an interdisziplinären Fallkonfe­ren­zen teilnehmen.

EB

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