Screening auf Gebärmutterhalskrebs soll wie geplant im Januar starten

Berlin – Das vor rund einem Jahr beschlossene neue Screening auf Zervixkarzinom soll wie geplant Anfang Januar 2020 starten. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute beschlossen. Allerdings müssen Ärzte die mit dem Screening einhergehende Dokumentation noch nicht im vollen Umfang leisten.
Der G-BA erteilte damit dem Berufsverband der Frauenärzte (BVF) eine Absage. Dieser hatte Anfang Dezember gefordert, das neue Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm zu verschieben.
„Trotz vielfacher Bemühungen der beteiligten Institutionen muss heute, einen Monat vor Inkrafttreten der Neuregelungen in der Praxis, festgestellt werden, dass wesentliche Fragen zur Umsetzung des neuen und aufwendigen Zervixkarzinoms-Screenings offen sind und eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet ist“, hieß es aus dem Berufsverband.
Dabei gehe es neben den technischen Voraussetzungen für die Dokumentation unter anderem auch um die Zahl der Ärzte, welche die Untersuchung vornehmen könnten und um die Finanzierung.
„Nachdem der G-BA Anfang November Kenntnis davon erhalten hatte, dass die notwendige, hinreichend zuverlässige und geprüfte Praxis-Software bis zum Stichtag am 1. Januar 2020 nicht zur Verfügung gestellt werden kann, haben wir eine befristete Aussetzung der Dokumentationsvorgaben beschlossen“, sagte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.
Verschiedene Stellungnehmer hätten zwar gefordert, stattdessen den kompletten Programmstart des Zervixkarzinom-Screenings zu verschieben. „Nach genauer Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile der Handlungsoptionen sind wir jedoch zu dem Schluss gekommen, am vorgesehenen Programmstart festzuhalten, damit die anspruchsberechtigten Frauen ohne weiteren Verzug von den Vorteilen des Programms in Form von sensitiveren Testmethoden, verbesserten und qualitätsgesicherten Abklärungsalgorithmen, Einladungen und umfassender Programminformation profitieren können“, so Lelgemann.
Auch der GKV-Spitzenverband hatte sich für einen Start des Programms ausgesprochen. Im Moment liefen noch Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband unter anderem zur Finanzierung der Abklärungskolposkopie sowie zu Anschaffungs- und Supportkosten, teilte der Verband dem Deutschen Ärzteblatt mit. „Wir sind zuversichtlich, dass wir termingerecht bis 31. Dezember 2019 eine Verständigung erreichen“, hieß es.
Der G-BA hatte das Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms im Herbst 2018 neu strukturiert. Neu ist laut der KBV unter anderem, dass Frauen ab 35 alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening, eine sogenannte Ko-Testung, haben.
Diese besteht aus einem PAP-Abstrich und einem HPV-Test. Bei der zytologischen Untersuchung ist neu, dass sie künftig als konventioneller Abstrich oder mittels Dünnschichtverfahren durchgeführt werden kann.
Unabhängig von dem Screening können Frauen ab dem Alter von 20 Jahren weiterhin jährlich die klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch nehmen. Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben zudem wie bisher Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. Ab 35 soll dann das kombinierte Screening einsetzen.
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