Ärzteschaft

Gynäkologen wollen Screeningstart für Zervixkarzinom verschieben

  • Montag, 2. Dezember 2019

Berlin – Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) fordert, das neue Zervixkarzinom-Früh­er­kennungsprogramm nicht wie vorgesehen Anfang des neuen Jahres zu starten. „Trotz viel­facher Bemühungen der beteiligten Institutionen muss heute, einen Monat vor In­kraft­tre­ten der Neuregelungen in der Praxis, festgestellt werden, dass wesentliche Fragen zur Umsetzung des neuen und aufwändigen Zervixkarzinoms-Screenings offen sind und eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet ist“, schreibt der Verband.

Er appelliert an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „den Erfolg des organisier­ten Krebsfrüherkennungsprogramms nicht durch die vielen ungeklärten Fragen zur Pra­xisorganisation, Qualifikation, ausreichenden Finanzierung, zu den strukturellen Voraus­setzungen und zum Datenschutz der Patientinnen“ zu gefährden.

Laut GKV-Spitzenverband arbeiten alle beteiligte Seiten daran, das Programm rechtzeitig beginnen zu lassen. Im Moment liefen noch Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Bun­desvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband unter anderem zur Finanzierung der Abklärungskolposkopie sowie zu Anschaffungs- und Supportkosten.

„Wir sind zuversichtlich, dass wir termingerecht bis 31. Dezember 2019 eine Verständi­gung erreichen. Auch hier lässt sich Anfang Dezember kein strukturelles Problem ablei­ten, wenn die Frist noch gar nicht ausgeschöpft ist“, teilte der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Ärzteblatt mit.

Dem Berufsverband zufolge gibt es Bundesländer, in denen nur ein bis zwei Ärzte abklä­rungskolposkopisch tätig sind beziehungsweise die entsprechende Qualifikation gemäß der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie erwerben konnten. Vor diesem Hintergrund sei unklar, wie die die flächendeckende Versorgung gelingen solle.

Ungeklärt sei außerdem die Finanzierung der Abklärungskolposkopie und der neu konzi­pierten und in ihrem Umfang aufwändigen Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Dies sei aber ein entscheidender Aspekt für eine flächendeckende und nachhaltige Versorgung. Zudem seien die notwendigen Softwaremodule noch nicht in die Arztinformationssys­te­me der Praxen implementiert. Die Anschaffungs- und Supportkosten dafür seien eben­falls ungeklärt, so der Verband.

„Insgesamt sind grundlegende Strukturfragen, Versorgungsfragen und Fragen des Daten­schutzes ungeklärt, die den geplanten Beginn des organisierten Krebsfrüherkennungs­pro­gramms „Zervixkarzinom“ am 2. Januar unmöglich machen“, so das Fazit des Berufs­ver­bandes.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte das Programm zur Früherkennung des Zervix­karzinoms im Herbst 2018 neu strukturiert. Neu ist laut KBV unter anderem, dass Frauen ab 35 alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening, eine sogenannte Ko-Tes­tung, haben. Diese besteht aus einem PAP-Abstrich und einem HPV-Test. Bei der zytolo­gischen Untersuchung ist neu, dass sie künftig als konventioneller Abstrich oder mittels Dünnschichtverfahren durchgeführt werden kann.

Unabhängig von dem Screening können Frauen ab dem Alter von 20 Jahren weiterhin jährlich die klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch nehmen. Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben zudem wie bisher Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. Ab 35 soll dann das kombinierte Screening einsetzen.

hil

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