Gynäkologen wollen Screeningstart für Zervixkarzinom verschieben
Berlin – Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) fordert, das neue Zervixkarzinom-Früherkennungsprogramm nicht wie vorgesehen Anfang des neuen Jahres zu starten. „Trotz vielfacher Bemühungen der beteiligten Institutionen muss heute, einen Monat vor Inkrafttreten der Neuregelungen in der Praxis, festgestellt werden, dass wesentliche Fragen zur Umsetzung des neuen und aufwändigen Zervixkarzinoms-Screenings offen sind und eine flächendeckende Versorgung nicht gewährleistet ist“, schreibt der Verband.
Er appelliert an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) „den Erfolg des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms nicht durch die vielen ungeklärten Fragen zur Praxisorganisation, Qualifikation, ausreichenden Finanzierung, zu den strukturellen Voraussetzungen und zum Datenschutz der Patientinnen“ zu gefährden.
Laut GKV-Spitzenverband arbeiten alle beteiligte Seiten daran, das Programm rechtzeitig beginnen zu lassen. Im Moment liefen noch Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband unter anderem zur Finanzierung der Abklärungskolposkopie sowie zu Anschaffungs- und Supportkosten.
„Wir sind zuversichtlich, dass wir termingerecht bis 31. Dezember 2019 eine Verständigung erreichen. Auch hier lässt sich Anfang Dezember kein strukturelles Problem ableiten, wenn die Frist noch gar nicht ausgeschöpft ist“, teilte der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Ärzteblatt mit.
Dem Berufsverband zufolge gibt es Bundesländer, in denen nur ein bis zwei Ärzte abklärungskolposkopisch tätig sind beziehungsweise die entsprechende Qualifikation gemäß der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie erwerben konnten. Vor diesem Hintergrund sei unklar, wie die die flächendeckende Versorgung gelingen solle.
Ungeklärt sei außerdem die Finanzierung der Abklärungskolposkopie und der neu konzipierten und in ihrem Umfang aufwändigen Krebsfrüherkennungsuntersuchung. Dies sei aber ein entscheidender Aspekt für eine flächendeckende und nachhaltige Versorgung. Zudem seien die notwendigen Softwaremodule noch nicht in die Arztinformationssysteme der Praxen implementiert. Die Anschaffungs- und Supportkosten dafür seien ebenfalls ungeklärt, so der Verband.
„Insgesamt sind grundlegende Strukturfragen, Versorgungsfragen und Fragen des Datenschutzes ungeklärt, die den geplanten Beginn des organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms „Zervixkarzinom“ am 2. Januar unmöglich machen“, so das Fazit des Berufsverbandes.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte das Programm zur Früherkennung des Zervixkarzinoms im Herbst 2018 neu strukturiert. Neu ist laut KBV unter anderem, dass Frauen ab 35 alle drei Jahre Anspruch auf ein kombiniertes Screening, eine sogenannte Ko-Testung, haben. Diese besteht aus einem PAP-Abstrich und einem HPV-Test. Bei der zytologischen Untersuchung ist neu, dass sie künftig als konventioneller Abstrich oder mittels Dünnschichtverfahren durchgeführt werden kann.
Unabhängig von dem Screening können Frauen ab dem Alter von 20 Jahren weiterhin jährlich die klinische gynäkologische Untersuchung in Anspruch nehmen. Frauen im Alter von 20 bis 34 Jahren haben zudem wie bisher Anspruch auf eine jährliche zytologische Untersuchung. Ab 35 soll dann das kombinierte Screening einsetzen.
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