Mehr als eine halbe Million „Karteileichen“ bei Krankenkassen

Berlin – Bei den Krankenkassen soll es mehr als eine halbe Million Karteileichen geben. Unter den 56,5 Millionen Mitgliedern der Krankenkassen seien mindestens 510.000 mutmaßlich „virtuelle“ Mitglieder, wie das Handelsblatt heute unter Berufung auf Daten des Bundesgesundheitsministeriums berichtete.
Anfang März waren demnach 510.240 Männer und Frauen sogenannte obligatorische Anschlussversicherte. Dabei handelt es sich vor allem um Saisonarbeiter, die nach dem Ende ihres Arbeitseinsatzes ohne ihre Einwilligung zwangsweise weiter versichert wurden. Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds für diese Versicherten auch dann finanzielle Zuweisungen, wenn diese ihren Beitrag nicht bezahlen und keine Kassenleistungen in Anspruch nehmen.
Es geht um Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
Am höchsten ist die Zahl solcher möglicherweise virtueller Versicherungsverhältnisse mit 305.000 demnach bei der AOK. Überproportional häufig finden sich obligatorisch weiter Versicherte auch bei den Innungskrankenkassen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits vor knapp drei Wochen angekündigt, die Krankenkassen zu verpflichten, solche zweifelhaften Versicherungsverhältnisse bis Mitte 2019 zu beenden. Zu Unrecht vom Gesundheitsfonds erhaltene Zuweisungen sollen sie rückwirkend bis 2013 an das Bundesversicherungsamt zurücküberweisen.
Die meisten Krankenkassenverbände unterstützen die Pläne. Allein der AOK-Bundesverband fordert in einer der Zeitung vorliegenden Stellungnahme den Gesundheitsminister auf, auf die Rückzahlung weitgehend zu verzichten. Die AOK ist allenfalls bereit, zu Unrecht erhaltende Zuweisungen rückwirkend bis 2017 zurückzugeben.
In einer Mitteilung kritisierte der AOK Bundesverband gestern Abend die geplante rückwirkende Bereinigung der Versicherungsverhältnisse, wie es das GKV-Versichertenentlastungsgesetz vorsieht. Zwar sei es generell zu begrüßen, dass künftig bei unklarem Versichertenstatus keine obligatorische Anschlussversicherung mehr eröffnet werden soll beziehungsweise das Versichertenverhältnis beendet werde. „Dass die geforderte Regelung aber rückwirkend für fünf Jahre gelten soll, bestraft gesetzeskonformes Handeln im Nachhinein und birgt erhebliche Risiken“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbands.
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