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Mehr als jede zweite Rehaklinik befürchtet rote Zahlen

  • Donnerstag, 22. August 2024
/Robert Kneschke, stock.adobe.com
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Berlin – Mehr als jede zweite Rehaklinik befürchtet für das laufende Jahr rote Zahlen. Das zeigt der BWKG-Indi­kator der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG). Sie fordert Reformen bei der Vergütung von stationären Rehaleistungen.

„Auf diese Reformen warten die Rehakliniken schon lange und bisher vergeblich“, sagte der BWKG-Vorstands­vorsitzende Heiner Scheffold heute. Die schwierige wirtschaftliche Lage der Rehakliniken sei eine Folge von nicht finanzierten Kostensteigerungen aus den vergangenen Jahren, aber auch von dauerhaft unzureichend finanzierten Personalkosten.

„Mit Tagessätzen auf dem Niveau einer durchschnittlichen Hotelübernachtung lassen sich weder die medizini­schen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen für die Rehabilitanden noch die dringend notwendige Digitalisierung finanzieren. Die Rehakliniken brauchen schnell einen deutlichen Aufschlag auf ihre Vergütun­gen“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende.

Die Krankenhausgesellschaft fordert außerdem die Möglichkeit für Patienten, unter den zugelassenen Reha­kliniken frei wählen zu können, ohne dass für sie Mehrkosten entstehen. Außerdem sollten Ärzte Reha- und Vorsorgemaßnahmen für alle Indikationen direkt verordnen können.

Der Analyse zufolge haben 46,3 Prozent der Rehakliniken das Jahr 2023 mit roten Zahlen abgeschlossen. Für 2024 prognostizieren sogar 50,7 Prozent der Rehakliniken Defizite.

Die Kliniken leiden außerdem unter Personalnot: Im BWKG-Indikator geben 81,5 Prozent der Geschäftsführer von Rehabilitationseinrichtungen an, dass es schwierig oder eher schwierig ist, freie Stellen im ärztlichen Dienst neu zu besetzen. 77,6 Prozent haben Schwierigkeiten, Pflegefachkräfte zu finden. 65,7 Prozent haben Probleme, Stellen im medizinisch-technischen Dienst zu besetzen.

„Völlig unverständlich“ sei in diesem Zusammenhang, dass die Rehakliniken immer noch nicht Träger der generalistischen Pflegeausbildung sein dürften, obwohl das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung stehe, kritisierte Scheffold.

hil

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