Sicherstellungszuschlag für 136 Krankenhäuser

Berlin – Um die Krankenhausversorgung im ländlichen Raum zu fördern, erhalten auch im kommenden Jahr 136 bedarfsnotwendige Krankenhäuser eine pauschale Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Das teilten PKV und GKV heute mit.
Demnach erhalten die 136 Häuser Zahlungen in Höhe von 67,2 Millionen Euro zusätzlich zur normalen Krankenhausfinanzierung. Die Änderungen zum Vorjahr sind minimal. Im laufenden Jahr gab es 67,6 Millionen Euro an Ausschüttungen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der vorgehaltenen Fachabteilungen. Hält ein Krankenhaus eine oder zwei der notwendigen Fachabteilungen vor, erhält es einen Zuschlag von 400.000 Euro. Für jede weitere der bedarfsnotwendigen Fachabteilungen kommen 200.000 Euro dazu.
Gesetzlich vorgegeben sind somit je Haus zwischen 400.000 und 800.000 Euro. Im Jahr 2024 verteilen sich die Zuschläge auf 95 Häuser mit je 400.000 Euro, 18 Häuser mit je 600.000 Euro und 23 Häuser mit je 800.000 Euro.
Krankenhäuser müssen für die Förderung die Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen erfüllen.
„Auch für die Menschen im ländlichen Raum müssen Krankenhäuser gut erreichbar sein“, sagte Florian Reuther, Direktor des PKV-Verbands. „Uns liegt es dabei besonders am Herzen, die Einsatzfähigkeit von Kinderkliniken und Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin zu sichern.“
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