Politik

Mehr Pflegebedürftige seit Einführung des neuen Begutachtungsinstruments

  • Dienstag, 5. Mai 2026
/S. Engels, stock.adobe.com
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Berlin – Seitdem die Pflegebedürftigkeit mit dem neuen Begutachtungsinstrument festgestellt wird, haben deutlich mehr Menschen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen, als prognostiziert worden war. Das ist das zentrale Ergebnis einer Untersuchung des IGES-Instituts, die vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegeben worden war.

Demnach ist die Zahl der gesetzlich Versicherten, die einen Erstantrag auf Pflegeleistungen gestellt haben, seit 2017 um ein Viertel gestiegen. Der Anteil der Pflegebedürftigen unter den gesetzlich Versicherten ist damit zwischen 2017 und 2024 von 4,6 Prozent auf 7,6 Prozent gewachsen.

Als Hauptgrund wurde vom IGES-Institut eine vermehrte Beantragung von Pflegeleistungen durch im Schnitt jüngere und weniger stark beeinträchtigte Menschen ausgemacht. Mehr als drei Viertel der über 18-jährigen Antragsteller bekommen der Auswertung zufolge im ambulanten Kontext einen niedrigen Pflegegrad der Stufen eins oder zwei zugewiesen und bleiben damit lange im System.

Auch unter den Kindern und Jugendlichen konnte demnach ein Anstieg bei den Erstanträgen und Bewilligungen verzeichnet werden. Während der Anteil der neu pflegebedürftigen Versicherten unter 18 Jahren im Jahr 2018 bei 3,9 Prozent lag, stieg er 2024 auf 6,5 Prozent.

„Der Einfluss auf den Anstieg insgesamt ist wegen der relativ geringen Zahl von Betroffenen jedoch begrenzt“, heißt es dazu vom GKV-Spitzenverband. Beim Anstieg der Pflegebedürftigen unter den Kindern und Jugendlichen spielten zunehmend auch psychische Erkrankungen und Problemlagen eine Rolle. Diese Auffälligkeit soll dem GKV-Spitzenverband zufolge genauer untersucht werden.

Überprüfung des Begutachtungsinstruments

Im IGES-Bericht wird nun eine Überprüfung der Schwellenwerte des Begutachtungsinstruments für die einzelnen Pflegegrade empfohlen. Die tatsächlichen Folgen der damaligen Pflegereform und der sozialpolitischen Entscheidungen hätten nicht ausreichend abgeschätzt werden können, schlussfolgern die Gutachter des IGES-Instituts. Man habe damals nur auf die Antragsteller der damaligen Zeit geschaut und nicht auf die Bevölkerung als Ganzes.

Insgesamt sei es gut, dass der Zugang zur Pflege gut funktioniere und auch jüngere Menschen nun vermehrt Pflegeleistungen in Anspruch nähmen, betonte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands. Dies sei auch durch bessere Informationen und den Abbau von Vorurteilen gegenüber pflegebedürftigen Menschen möglich geworden.

„Der starke Anstieg der Leistungsbeziehenden insgesamt, den wir seit Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beobachten, stellt die Pflegeversicherung heute aber auch vor große Herausforderungen. Dieser Entwicklung müssen wir uns stellen“, sagte Blatt.

Dass sich die Anzahl der Pflegebedürftigen seit 2017 fast verdoppelt hat, liegt auch nach Meinung des GKV-Vorstandsvorsitzenden an der damaligen Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. „Bei der Reform 2017 ist die Politik den Empfehlungen der Wissenschaft seinerzeit nicht gefolgt, sondern hat den Zugang zur Pflege großzügiger gestaltet als vorgeschlagen“, so Blatt. Es müsse nun erörtert werden, „welche Rolle die wissenschaftlich seinerzeit empfohlene Ausgestaltung heute spielen soll.“

Während vor 2017 vor allem der Zeitaufwand für den Pflegegrad ausschlaggebend war, steht mit dem 2017 eingeführten Begutachtungsinstrument die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person im Vordergrund. Auch werden Demenz, psychische Erkrankungen und geistige Behinderungen nun vollumfänglich berücksichtigt. Die Abstufung erfolgt in fünf Pflegegrade statt der damaligen drei Pflegestufen.

nfs/EB

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