Mehr Vorsorge und flächendeckende Krebsregister
Berlin – Die Krebsbekämpfung in Deutschland soll künftig durch mehr Vorsorge und den Ausbau flächendeckender Krebsregister gestärkt werden. Der Bundestag verabschiedete dazu am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Unter anderem soll erreicht werden, dass die Menschen die Angebote zur Krebsfrüherkennung stärker nutzen. Nach dem Vorbild der Brustkrebsvorsorge für Frauen sollen Versicherte künftig von ihrer Kasse auch gezielt zur Darmkrebs- und Gebärmutterhalskrebsvorsorge eingeladen werden.
Zudem sollen Krankheitsdaten von Patienten künftig bundesweit einheitlich erfasst werden. Dazu sollen die an den Kliniken angesiedelten Krebsregister flächendeckend ausgebaut und vergleichbare Daten über die Zahl der Krebsfälle, deren Behandlung und Verlauf gesammelt werden. Experten und Gesundheitsbehörden erhoffen sich davon bessere Erkenntnisse für die Therapie von Krebspatienten.
Zwar gibt es in allen Bundesländern bereits Krebsregister, diese unterscheiden sich teilweise aber in ihrer Struktur und Arbeitsweise. Das soll mit der einheitlichen Gesetzesgrundlage nun geändert werden. 90 Prozent der auf etwa acht Millionen Euro geschätzten Kosten für den Aufbau der klinischen Krebsregister übernimmt die Deutsche Krebshilfe, die Länder tragen die verbleibenden zehn Prozent.
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte vor Journalisten, damit bekomme Deutschland erstmals eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung nach einheitlichen Standards, die auch Vergleichbarkeit und Austausch ermögliche. Dies sei ein „ganz starkes Signal“ im Kampf gegen den Krebs. Der Ausbau der Krebsregister ist Bestandteil des Nationalen Krebsplans, den unter anderem das Bundesgesundheitsministerium und die Deutsche Krebshilfe im Jahr 2008 vereinbart hatten.
Krebs ist in Deutschland die zweithäufigste Todesursache nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Jedes Jahr sterben an den Folgen der Krankheit mehr als 220.000 Menschen, zudem erkranken jährlich rund 490.000 Menschen neu daran.
Maßnahmen gegen Chefarztboni
Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag auch eine umstrittene Regelung zu den Bonuszahlungen für Krankenhausärzte. Darin geht es um Zielvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und Ärzten, die sich auf Art und Menge einzelner medizinischer Leistungen beziehen.
Nach dem Willen der Koalition müssen die Krankenhäuser künftig in ihren Qualitätsberichten angeben, ob sie in Verträgen mit leitenden Ärzten die – noch zu erstellenden – Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu fallzahlorientierten Bonuszahlungen einhalten. Ist dies nicht der Fall, müssen sie darüber informieren, für welche Leistungen leistungsbezogene Zielvereinbarungen getroffen wurden.
Die DKG soll die entsprechenden Empfehlungen bis zum 30. April mit der Bundesärztekammer erarbeiten. Die Opposition kritisierte die Neuregelung scharf. Die Linksfraktion forderte, Bonusverträge per Gesetz abzuschaffen.
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