Mehr Wahlfreiheit für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern bei Krankenversicherung

Schwerin – Beamte in Mecklenburg-Vorpommern sollen nach Plänen der Landesregierung mehr Freiheit bei der Wahl zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung erhalten. Wie das Finanzministerium in Schwerin mitteilte, soll es eine pauschale Beihilfe nach dem sogenannten Hamburger Modell geben.
„Wer sich gesetzlich krankenversichern möchte, soll dabei künftig finanziell nicht schlechter gestellt sein“, erklärte Finanzminister Heiko Geue (SPD). Bislang tragen freiwillig gesetzlich versicherte Beamte ihre Beiträge allein, privat versicherte bekommen einen Zuschuss vom Dienstherrn.
In seinem Ressort werde derzeit ein entsprechender Gesetzentwurf erarbeitet, der zunächst im Kabinett beraten und dann dem Landtag zur Entscheidung vorgelegt werde. Vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments solle die pauschale Beihilfe zum 1. August 2026 eingeführt werden. Dafür müsste der Entwurf noch in diesem Herbst vorliegen.
Nach dem Hamburger Modell, das bereits von vielen anderen Bundesländern übernommen wurde, gewährt der Dienstherr 50 Prozent der Krankenkassenbeiträge. Die angestrebte Regelung solle sich in Mecklenburg-Vorpommern an Neueinstellungen und an Beamte richten, die bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Eine Entscheidung dafür soll dann endgültig sein.
Bislang ist die große Mehrzahl der rund 38.000 Beamten in Mecklenburg-Vorpommern privat versichert und erhält vom Arbeitgeber eine individuelle Beihilfe. Bundesweit liegt der Anteil nach Angaben der Privatversicherer bei mehr als 90 Prozent. Laut Finanzministerium sind im Nordosten rund 850 Beamtinnen und Beamte gesetzlich versichert.
Befürworter des Hamburger Modells, darunter auch Gewerkschaften, argumentieren mit mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung in der Krankenversicherung.
Kritiker hingegen befürchten negative Auswirkungen für die gesetzlichen Krankenversicherungen, da sich voraussichtlich vor allem Beamte mit niedrigem Einkommen und mitversicherten Familienmitgliedern dort versichern würden. Auf deutliche Ablehnung trifft das Hamburger Modell beim Beamtenbund, wie aus einer Stellungnahme für den Bundestag hervorgeht.
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