Politik

Steuerverfahren wegen Maskenaffäre

  • Donnerstag, 27. Oktober 2022
/Evelien, stock.dobe.com
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Meiningen – Gegen den Ex-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann führt die Staatsanwaltschaft Meinin­gen ein Steuerermittlungsverfahren. Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung Freies Wort bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft heute. „Das Verfahren läuft seit einiger Zeit“, sagte er.

Es werde geprüft, ob Hauptmann dem Fiskus einen Steuerschaden zugefügt habe. Dabei geht es nach Anga­ben der Staatsanwaltschaft um einen vier- bis fünfstelligen Betrag.

Im Zuge der Maskenaffäre hatte die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gegen den 38 Jahre alten ehemali­gen CDU-Abgeordneten wegen des Verdachts der Bestechlichkeit ermittelt. Das Verfahren wurde im Septem­ber eingestellt. Hauptmann hatte 2021 sein Bundestagsmandat niedergelegt.

Zum genauen Vorwurf bei den Steuerermittlungen gegen den ehemaligen Südthüringer CDU-Politiker wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Die Ermittlungen seien in Meiningen eigenständig neben denen der Generalstaatsanwaltschaft geführt worden, sagte der Sprecher.

Nach Informationen der Zeitung soll auch das Finanzamt Gotha an den Ermittlungen beteiligt sein. Weder die Anwaltskanzlei, die Hauptmann während der Maskenermittlungen vertreten hatte, noch Hauptmann selbst wollten sich zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen äußern, berichtete die Zeitung.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weder wir noch Herr Hauptmann sich zu einem Vorgang äußern kön­nen beziehungsweise werden, der Herrn Hauptmann und uns nicht bekannt ist“, teilte ein Anwalt der Zeitung schriftlich mit.

Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte im September die Einstellung der Ermittlungen gegen Haupt­mann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit bekannt gegeben. Ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht liege nicht vor. Das im Zuge der Ermittlungen eingefrorene Vermögen in Höhe von 997.000 Euro sei wieder freigegeben worden.

Im Zuge der sogenannten Maskenaffäre war Hauptmann vorgeworfen worden, Coronaschutz­masken vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro einer Frankfurter Firma bekommen zu haben. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte bei ihrer Entscheidung auf ähnlich gelagerte Fälle verwiesen, in denen sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hatten, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen zwei bayrische Politiker nicht haltbar sei.

Nach der Rechtssprechung des BGH machen sich Mandatsträger im Kern nur dann der Bestechlichkeit schuldig, wenn sie Vorteile für ihr Abstimmungsverhalten in einem Parlament annehmen.

dpa

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