Politik

Meldeportal für einrichtungsbezogene Impfpflicht gestartet

  • Freitag, 11. März 2022
/picture alliance, Sven Hoppe
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Hannover – Wer im Gesundheitswesen arbeitet und nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss in Niedersachsen und Bremen in den kommenden Wochen beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

Ein dafür einge­richtetes Meldeportal ist nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Niedersachsen heute gestartet. Auf dieses Portal haben demnach sowohl die Leitungen betroffener Einrichtungen und Unternehmen als auch die Gesundheitsämter Zugriff.

Hintergrund ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die von kommender Woche Mittwoch an greift. Danach dürfen Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeheimen nur noch tätig sein, wenn sie gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Infektion genesen sind.

Die Einrichtungen seien von kommendem Mittwoch an verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen Mitar­bei­ter zu melden, bei denen der Impfstatus ungenügend ist oder Zweifel an der Echtheit des Nachweises bestehen. Auch Arztpraxen und andere Selbstständige seien meldepflichtig.

Die Gesundheitsämter fordern laut Ministerium gemeldete Menschen zunächst auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Den Einrichtungen werde empfohlen, die betreffenden Beschäftigten zu­nächst patientenfern einzusetzen.

Werde kein Nachweis vorgelegt, könne eine Anhörung mit einer Zwangsgelddrohung folgen – dieses Zwangsgeld beträgt 1.500 Euro bei einer Vollzeitstelle. Danach könne ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Wird weiterhin kein Nachweis erbracht, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

Nach Angaben des Ministeriums arbeiten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen im Gesundheits­we­sen, darunter rund 90.000 in der Pflege. Mit Verweis auf Erhebungen im Januar hatte Gesundheits­minis­terin Daniela Behrens (SPD) zuletzt gesagt, dass rund 95 Prozent der landesweit Beschäftigten in Klini­ken und Pflege geimpft waren.

Auch das Bundesland Bremen richtet eine eigene Plattform ein, auf der ab 15. März Meldungen durch die Einrichtungen möglich sind. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht soll künftig verstärkt vor einer Aus­breitung von Infektionen schützen“, sagte Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke).

Sie habe die Hoffnung, dass die Impfquote in den Pflegeeinrichtungen, Kliniken und anderen medizini­schen Einrichtungen jetzt und in den kommenden Wochen noch steigen werde.

dpa

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