Vermischtes

Sachsen-Anhalt schaltet Meldeportal zur Impfpflicht frei

  • Dienstag, 15. März 2022
/picture alliance, David Inderlied, Kirchner-Media
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Magdeburg – Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium schaltet morgen ein Meldeportal für den Corona­impfnachweis von Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen frei.

Wegen der dann in Kraft tretenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen die Beschäftigten der Ein­richtungen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wie das Ministerium heute mitteilte.

Die Meldung erfolgt über die Einrich­tungen und Unterneh­men des Gesund­heitswesens. Wenn Beschäf­tig­te bis heute keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, müssen die Einrichtun­gen die zu­ständigen Gesundheitsämter darüber informieren. Sie haben dazu 14 Tage Zeit.

Die Gesundheitsämter fordern dann gemeldete Personen auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzu­legen. Werden entsprechende Unterlagen nicht beigebracht, droht die Sperrung vom Arbeitsplatz.

Angesichts hoher Impfquoten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt geht das Ministerium davon aus, dass nur ein kleiner Personalanteil gemeldet werden wird.

dpa

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