Sachsen-Anhalt schaltet Meldeportal zur Impfpflicht frei

Magdeburg – Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerium schaltet morgen ein Meldeportal für den Coronaimpfnachweis von Beschäftigten in der Pflege und im Gesundheitswesen frei.
Wegen der dann in Kraft tretenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen die Beschäftigten der Einrichtungen nachweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wie das Ministerium heute mitteilte.
Die Meldung erfolgt über die Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens. Wenn Beschäftigte bis heute keinen entsprechenden Nachweis vorgelegt haben, müssen die Einrichtungen die zuständigen Gesundheitsämter darüber informieren. Sie haben dazu 14 Tage Zeit.
Die Gesundheitsämter fordern dann gemeldete Personen auf, einen Impfnachweis oder ein Attest vorzulegen. Werden entsprechende Unterlagen nicht beigebracht, droht die Sperrung vom Arbeitsplatz.
Angesichts hoher Impfquoten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt geht das Ministerium davon aus, dass nur ein kleiner Personalanteil gemeldet werden wird.
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