Meningokokken und Gürtelrose: G-BA beschließt Änderungen bei Schutzimpfungen

Berlin – Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte Änderungen bei den beiden Schutzimpfungen gegen Meningokokken und Herpes zoster (Gürtelrose) empfohlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) folgt den Empfehlungen der STIKO auch diesmal. Der Leistungsanspruch besteht aber nicht sofort. Es wird voraussichtlich Februar werden, schreibt der G-BA.
Die Empfehlung zur Meningokokken-Impfung hatte die STIKO am 30. Oktober 2025 im Epidemiologischen Bulletin 44/2025 veröffentlicht. Die Empfehlung zur Impfung gegen Herpes zoster wurde am 6. November 2025 im Epidemiologischen Bulletin 45/2025 bekanntgegeben.
Wie der G-BA heute schreibt, stützt die STIKO ihre Empfehlungen für die Meningokokkenimpfung auf eine Überprüfung der Datenlage zu den Serogruppen, die altersabhängig hauptsächlich für das Auftreten von Meningokokken-Erkrankungen verantwortlich sind.
Erstmals wird demnach allen Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 14 Jahren eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppen A, C, W und Y empfohlen, auch wenn diese bereits in der Vergangenheit gegen diese Serogruppen geimpft wurden. Die Impfung kann bis zum Alter von 24 Jahren nachgeholt werden.
Für Kleinkinder im Alter von zwölf Monaten entfällt aufgrund der veränderten wissenschaftlichen Risikoeinschätzung die bisherige Empfehlung, sich gegen Meningokokken der Serogruppe C impfen zu lassen.
Unverändert bleibt die Empfehlung für die Grundimmunisierung gegen Meningokokken der Serogruppe B. Danach sollen Säuglinge frühzeitig – im Alter von zwei, vier und zwölf Monaten – gegen Meningokokken der Serogruppe B geimpft werden.
Für Personen mit einer erhöhten Gefährdung an Herpes zoster zu erkranken, empfiehlt die STIKO eine Impfung bereits ab einem Alter von 18 Jahren – und nicht erst wie bislang ab 50 Jahren.
Eine solche erhöhte Gefährdung liegt demnach bei einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche sowie bei schweren Ausprägungen chronischer Grunderkrankungen (etwa maligne neoplastische Erkrankungen, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis) vor.
Für Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren mit leichten, unkomplizierten oder medikamentös gut kontrollierten Formen chronischer Erkrankungen wird keine Impfung empfohlen, da diese nach Einschätzung der STIKO kein deutlich erhöhtes Risiko für Gürtelrose haben.
Unverändert bleibt die Standardimpfempfehlung für alle Personen ab 60 Jahren, da das Risiko für schwere Krankheitsverläufe und das Auftreten chronischer Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) mit dem Alter steigt.
Die Beschlüsse des G-BA zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Sie treten nach einer Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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