Menschenrechtsbeauftragte: Sächsische Landesärztekammer erweitert Funktion
Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat die Funktion ihrer Menschenrechtsbeauftragten um den Zusatz „gegen Rassismus und Diskriminierung“ erweitert.
„Wir sind für rassistische oder andere diskriminierende Vorfälle ansprechbar, ganz gleich, ob es sich dabei um ärztliches Personal handelt oder aber um Betroffene, die ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen“, sagte der Präsident der Sächsischen Landesärztekammer, Erik Bodendieck.
Im Genfer Gelöbnis wie auch in der Berufsordnung der Kammer würden Diskriminierungen und Rassismus unmissverständlich abgelehnt. „Daraus lässt sich ableiten, dass sich auch eine Landesärztekammer für die Einhaltung dieser Werte in der Gesundheitsversorgung einsetzen sollte“, sagte er.
Als neue „Beauftragte für Menschenrechte sowie gegen Rassismus und Diskriminierung“ hat die Kammer die bisherigen Menschenrechtsbeauftragten Swantje Kraul und Stephan Bialas berufen.
Sie sollen unter anderem ärztliche Fort- und Weiterbildungen mit den Schwerpunkten Rassismus und Diskriminierung etablieren, um Aufklärung zum Beispiel in der Behandlung von Asylsuchenden anzubieten.
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